Ratgeber Brutto-Netto: vom Brutto zum Netto, Schritt für Schritt

Ihren Fall berechnen
Rechnen Sie Ihr Monatsbrutto in Netto um, mit dem amtlichen Lohnsteuertarif 2026 und allen Abzügen im Detail: Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und ein eingetragener Freibetrag. Das Ergebnis zeigt jede Abzugsposition einzeln, pro Monat und pro Jahr.
Grundlagen
Der Brutto-Netto-Rechner beantwortet die Frage, die sich fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland stellt: Was landet am Monatsende wirklich auf dem Konto? Wer nach Brutto-Netto-Rechner, Nettogehalt berechnen oder Lohnrechner sucht, will meist ein Jobangebot prüfen, den eigenen Gehaltszettel kontrollieren oder vor einer Verhandlung durchrechnen, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt. Genau dafür zeigt dieses Tool jeden Abzug einzeln, von der Lohnsteuer bis zur Arbeitslosenversicherung, pro Monat und pro Jahr.
Das Ergebnis listet jede Abzugsposition einzeln auf: Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dazu sehen Sie Monats- und Jahreswerte, denn viele Vergleiche (Bonus, 13. Gehalt, Jahresgespräch) laufen über das Jahr.
Besonders gross ist der Hebel der Steuerklasse. Dasselbe Gehalt von 3.500 Euro brutto ergibt in Steuerklasse I ein Netto von 2.364,42 Euro, in Steuerklasse III dagegen 2.656,92 Euro. Der Unterschied von knapp 293 Euro im Monat ist allerdings kein Geschenk des Staates, sondern nur eine andere Verteilung der Vorauszahlung. Paare gleichen die Differenz ueber die Steuererklaerung wieder aus, weshalb der Blick immer auf die Kombination beider Partner gehoert und nicht auf eine einzelne Klasse.
Auch die Kirchensteuer wirkt staerker, als viele vermuten. Bei 3.500 Euro brutto und Steuerklasse I kostet die Mitgliedschaft in einem Land mit 9 Prozent Kirchensteuer 35,58 Euro im Monat, das Netto sinkt von 2.364,42 Euro auf 2.328,84 Euro. In Bayern und Baden-Wuerttemberg mit 8 Prozent faellt der Abzug etwas geringer aus. Wer keiner Kirche angehoert, waehlt im Rechner einfach keine Kirchensteuer und sieht sofort den vollen Unterschied auf dem Konto.
Die Methode im Detail
Die Lohnsteuer wird über den Jahresweg angenähert: Aus dem Jahresbrutto wird das zu versteuernde Einkommen geschätzt (abzüglich Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und Sonderausgabenpauschale 36 €) und darauf der Tarif des § 32a EStG angewandt, in Klasse III als Splittingtarif. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer an.
Die Sozialversicherung nutzt die geltenden Sätze: Krankenversicherung 14,6 % plus der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2,9 %, je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber), Pflegeversicherung 3,6 % gesamt, Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 € pro Monat). Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berechnet der Rechner aus einer fiktiven Lohnsteuer, bei der Ihr Kinderfreibetrag (9.756 € je Kind) bereits abgezogen ist, so wie es das amtliche Verfahren vorsieht. In Sachsen erhöht sich Ihr Pflegebeitrag um 0,5 Prozentpunkte. Das Ergebnis ist eine enge Näherung, keine amtliche Abrechnung.
Nicht abgebildet sind individuelle Vereinbarungen wie eine betriebliche Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung, vermoegenswirksame Leistungen oder ein Dienstwagen mit geldwertem Vorteil. Solche Bausteine senken das Auszahlungsnetto, erhoehen aber den Gesamtwert des Pakets oder verlagern Geld in die Vorsorge. Fuer einen fairen Vergleich von zwei Angeboten gilt deshalb: erst das reine Gehalt mit diesem Rechner vergleichen, danach die Zusatzleistungen getrennt bewerten und erst am Ende beide Teile zusammen betrachten.
Berechnetes Beispiel
Bei 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit einem Kind bleiben 2.364,42 € netto. Die Abzüge betragen 1.135,58 € pro Monat, auf das Jahr gerechnet ergibt das ein Netto von 28.373,00 €. Der größte Posten ist bei diesem Gehalt die Lohnsteuer, gefolgt von Renten- und Krankenversicherung.
Häufige Fehler
- Brutto mit dem Netto eines Angebots vergleichen: Vergleichen Sie immer gleiche Größen (Jahresbrutto gegen Jahresbrutto).
- Die Steuerklasse des Partners ignorieren: III und V funktionieren nur als Paar, einzeln betrachtet täuscht Klasse V.
- Kirchensteuer vergessen: Sie macht bei mittleren Einkommen schnell 40 bis 80 € im Monat aus.
- Sonderzahlungen vergessen: Weihnachtsgeld und Boni erhöhen das Jahresnetto spürbar, der Monatsblick allein greift zu kurz.
- Nur das Monatsnetto vergleichen und das 13. Gehalt vergessen: Zwei Angebote mit gleichem Monatsgehalt koennen sich im Jahr um mehrere tausend Euro unterscheiden.
Häufige Fragen
Das hängt vor allem von Steuerklasse und Kirchensteuer ab. In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben derzeit etwa 2.364,42 € übrig. Mit Kirchensteuer sind es je nach Bundesland rund 32 bis 36 € weniger, in Steuerklasse III entsprechend mehr.
Gehaltserhöhungen, geänderte Beitragssätze zum Jahreswechsel und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld verändern das Bild. Außerdem wirken Beitragsbemessungsgrenzen: Wer sie im Laufe des Jahres erreicht, zahlt ab dann weniger Sozialabgaben und hat ein höheres Netto. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nicht gleichmaessig verteilt werden, sondern im Auszahlungsmonat konzentriert versteuert werden.
Brutto ist Ihr Gehalt vor allen Abzügen, netto ist der Auszahlungsbetrag nach Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer sowie den vier Sozialversicherungen. Vom Brutto gehen je nach Einkommen und Steuerklasse grob 30 bis 45 % ab.
Für Alleinstehende ist es regelmäßig die Steuerklasse I, für den Hauptverdiener eines Paares die III, allerdings nur im Paket mit der V des Partners. Klasse II bringt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag von 4.260 €. Unterm Strich entscheidet bei Paaren immer die Summe beider Nettos, nicht ein einzelner Gehaltszettel.
Die große Mehrheit der Arbeitnehmer zahlt keinen Soli mehr. Er fällt erst an, wenn Ihre Lohnsteuer die Freigrenze von 20.350 € im Jahr (Alleinstehende) übersteigt, also grob ab einem sehr hohen fünfstelligen Jahresbrutto. In der Milderungszone steigt er dann langsam bis auf 5,5 % der Lohnsteuer.