Gehalt & Arbeit
Vom Brutto zum Netto, Stundenlohn, Minijob und Dienstwagen: alle Rechner rund um Ihr Einkommen als Arbeitnehmer, mit den aktuellen Werten für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherung. Jede Berechnung zeigt den Rechenweg, damit Sie nicht nur das Ergebnis sehen, sondern auch verstehen, wo jeder Euro bleibt.
5 kostenlose Rechner in dieser Kategorie

Brutto-Netto-Rechner
Rechnen Sie Ihr Monatsbrutto in Netto um, mit dem amtlichen Lohnsteuertarif 2026 und allen Abzügen im Detail: Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und ein eingetragener Freibetrag. Das Ergebnis zeigt jede Abzugsposition einzeln, pro Monat und pro Jahr.
Rechner öffnen→€Lohnsteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre Lohnsteuer 2026 pro Monat und pro Jahr, nach dem Tarif des § 32a EStG: mit Steuerklasse und Splitting für Klasse III, Bundesland und Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und einem eingetragenen Freibetrag. Dazu zeigt der Rechner Ihren durchschnittlichen Steuersatz und Ihren Grenzsteuersatz.
Rechner öffnen→€Minijob-Rechner
Minijob-Rechner 2026: Berechnen Sie Ihr Netto bei bis zu 603 € Verdienst im Monat (7.236 € im Jahr), Ihren Eigenanteil zur Rentenversicherung im Gewerbe oder Privathaushalt, die erlaubten Stunden beim Mindestlohn von 13,90 € und die Pauschalabgaben des Arbeitgebers nach § 8 SGB IV.
Rechner öffnen→€Netto-Brutto-Rechner
Rechnen Sie rückwärts vom Wunsch-Netto zum nötigen Brutto: Der Rechner ermittelt das Monats- und Jahresbrutto, das Sie für Ihr Ziel-Netto verhandeln müssen, mit Lohnsteuertarif 2026, Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und einem eingetragenen Freibetrag.
Rechner öffnen→€Stundenlohn-Rechner
Rechnen Sie Ihr Monatsgehalt in den Stundenlohn um, mit der exakten Formel über die Jahresstunden: inklusive Stunden pro Monat und Jahr, Tages- und Wochenlohn und dem Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € im Jahr 2026. So vergleichen Sie Angebote mit unterschiedlicher Arbeitszeit fair.
Rechner öffnen→Über diese Kategorie
Kaum eine Zahl betrifft so viele Menschen jeden Monat wie das Nettogehalt, und kaum eine ist so schwer im Kopf zu überschlagen. Zwischen Brutto und Netto stehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und vier Sozialversicherungszweige, dazu kommen Steuerklasse, Bundesland, Kinderfreibeträge und die Art der Krankenversicherung. Die Rechner in dieser Kategorie nehmen Ihnen diese Verknüpfungen ab: für die Gehaltsverhandlung, den Jobwechsel, die Frage nach Teilzeit oder die Entscheidung zwischen Minijob und regulärer Stelle.
Alle Tools arbeiten mit denselben Grundlagen wie die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers, nur ohne deren versteckte Annahmen. Sie sehen jede Abzugsposition einzeln und können Szenarien vergleichen, bevor Sie unterschreiben oder kündigen.
So wird aus Brutto Netto: die Abzüge im Einzelnen
Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Tarif und hängt von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen ab. Die Steuerklassen I bis VI verteilen die Freibeträge unterschiedlich: Klasse III ist für den besserverdienenden Ehepartner gedacht, Klasse V für den anderen, Klasse IV entspricht der Einzelveranlagung. Dazu kommt bei Kirchenmitgliedern die Kirchensteuer, 8 Prozent der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9 Prozent in den übrigen Bundesländern.
Die Sozialversicherung teilt sich in vier Zweige: Krankenversicherung mit 14,6 Prozent plus dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung mit 18,6 Prozent und Arbeitslosenversicherung mit 2,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge je zur Hälfte, nur beim Pflegebeitrag zahlen Kinderlose ab 23 einen Zuschlag allein. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Beiträge nicht weiter, was hohe Einkommen relativ entlastet.
Die Werte, mit denen die Rechner arbeiten
Für 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro: Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro sind in der Lohnsteuer bereits eingerechnet. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Darüber beginnt der Übergangsbereich des Midijobs bis 2.000 Euro, in dem die Arbeitnehmerbeiträge schrittweise ansteigen.
Weil sich Sätze und Grenzen jedes Jahr ändern, nennen die Toolseiten ihre Quellen und den Stand der Werte. Für Ihre persönliche Lohnabrechnung bleibt die Abrechnung des Arbeitgebers maßgeblich, die Rechner geben Ihnen die verlässliche Größenordnung davor.
Welcher Rechner für welche Frage
Für die klassische Frage, was von einem Angebot netto bleibt, starten Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner. Den Stundenlohn brauchen Sie für Vergleiche zwischen Vollzeit, Teilzeit und Freiberuflern, die Abfindung für Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag. Der Minijob-Rechner zeigt, ab welchem Verdienst sich der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Stelle lohnt, und der Dienstwagen-Rechner rechnet den geldwerten Vorteil nach der 1-Prozent-Regel oder dem Fahrtenbuch.
Arbeitgeber finden zusätzlich den Lohnkosten-Rechner, der das Arbeitgeberbrutto mit allen Umlagen zeigt. Wer Überstunden oder Urlaub plant, nutzt die Arbeitszeit- und Urlaubsrechner. Alle Tools sind so gebaut, dass das Ergebnis des einen als Eingabe des nächsten dienen kann, etwa das Netto aus dem Gehaltsrechner als Basis für die Budgetplanung.
Wo anfangen, je nach Ihrer Situation
Starten Sie mit dem ersten Rechner dieser Kategorie, wenn Sie einen Überblick brauchen, und wechseln Sie danach zum Spezialrechner für Ihren Fall. Jeder Rechner erklärt seine Werte, zeigt ein Beispiel und verlinkt auf die verwandten Tools derselben Kategorie.
Neue Tools in Gehalt & Arbeit
Diese Kategorie wird laufend erweitert. Zuletzt hinzugefügt und geprüft: Minijob-Rechner, Netto-Brutto-Rechner, Stundenlohn-Rechner.
Fehler, die das Ergebnis am stärksten verzerren
Der häufigste Fehler ist die falsche Steuerklasse, besonders nach Heirat oder Trennung, wenn die Klassen nicht angepasst wurden. Auch ein vergessener Kinderfreibetrag oder die Kirchensteuer in falscher Höhe verschieben das Netto um spürbare Beträge. Vorsicht bei Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld und Boni werden im Monat der Auszahlung höher belastet, als viele erwarten, weil die Lohnsteuer auf ein fiktives höheres Jahresgehalt hochrechnet.
Ein zweiter Klassiker ist der Vergleich von Monats- und Jahreswerten. Dreizehn Gehälter, vermögenswirksame Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge verändern das Bild. Die Rechner zeigen deshalb Monat und Jahr nebeneinander und weisen Sonderzahlungen getrennt aus.
Netto verbessern: die legalen Stellschrauben
Wer sein Netto erhöhen will, ohne das Brutto zu verhandeln, hat einige Hebel: Steuerklasse prüfen, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, etwa für hohe Werbungskosten oder die doppelte Haushaltsführung, und Sachbezüge statt Gehaltserhöhung vereinbaren, solange sie steuerfrei bleiben. Auch die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge senkt die Abgaben, verschiebt das Geld aber in die Zukunft.
Die Rechner helfen, diese Varianten ehrlich zu vergleichen: Eine Gehaltserhöhung von 200 Euro brutto ist je nach Steuerklasse nur 90 bis 120 Euro netto wert, ein steuerfreier Zuschuss dagegen kommt voll an. Rechnen Sie beides durch, bevor Sie ins Gespräch gehen.
Häufige Fragen
Ja, alle Rechner sind kostenlos und ohne Registrierung nutzbar.
Er folgt dem aktuellen amtlichen Lohnsteuerverfahren des BMF. Kleine Abweichungen zum echten Gehaltszettel sind möglich, etwa durch individuelle Freibeträge.
Nein. Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser, ohne Konto und ohne Datenspeicherung.
Das hängt von beiden Einkommen eines Paares ab. Der Steuerklassen-Optimierer vergleicht die Kombinationen III/V und IV/IV direkt.
Ja, er nutzt die aktuelle Minijob-Grenze und die geltenden Pauschalabgaben.
Nein. Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht.