Einkommensteuer-Rechner 2026
Einkommensteuer-Rechner 2026: Berechnen Sie Ihre Steuer nach dem Tarif des § 32a EStG aus dem zu versteuernden Einkommen, mit Grundfreibetrag 12.348 €, Splittingtarif für Ehepaare, Durchschnittssatz und Grenzsteuersatz. So sehen Sie sofort, was von einer Gehaltserhöhung bleibt und wie stark Abzüge bei Ihrem Satz wirken.
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer auf Ihr Einkommen. Entscheidend ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE): Brutto minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. Auf dieses zvE wendet das Finanzamt den Tarif des § 32a EStG an.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer auf Ihr Einkommen.
Regel und Werte: Der Rechner bildet den Formel-Tarif des § 32a EStG exakt nach (Stand der Werte: Veranlagungszeitraum 2026): Grundfreibetrag 12.348 €, danach zwei Progressionszonen mit quadratischen Formeln, ab 69.879 € ein linearer Satz von 42 Prozent und ab 277.826 € von 45 Prozent.
Beispiel: Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) beträgt die Einkommensteuer genau 10.548 €.

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So funktioniert es
Der Rechner bildet den Formel-Tarif des § 32a EStG exakt nach (Stand der Werte: Veranlagungszeitraum 2026): Grundfreibetrag 12.348 €, danach zwei Progressionszonen mit quadratischen Formeln, ab 69.879 € ein linearer Satz von 42 Prozent und ab 277.826 € von 45 Prozent. Das zvE wird wie im Gesetz auf volle Euro abgerundet.
Berechnetes Beispiel
Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) beträgt die Einkommensteuer genau 10.548 €. Das ist ein Durchschnittssatz von 21,10 Prozent. Von den nächsten 100 € Mehrverdienst gehen 35 € an den Fiskus, der Grenzsteuersatz liegt also bei 35 Prozent.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Der geltende Tarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Danach steigt der Grenzsteuersatz von etwa 14 Prozent bis auf 42 Prozent ab 69.879 € und 45 Prozent (Reichensteuer) ab 277.826 €.
Der Splittingtarif ist der groesste einzelne Steuervorteil fuer Paare: Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt ein Single 10.548 Euro Einkommensteuer, ein zusammen veranlagtes Paar dagegen nur 5.701 Euro. Die Ersparnis von 4.847 Euro entsteht, weil das Einkommen rechnerisch halbiert und die Steuer danach verdoppelt wird, wodurch die Progression zweimal von unten durchlaufen wird. Am groessten ist der Effekt, wenn ein Partner viel und der andere wenig oder nichts verdient.
Der Tarif selbst besteht aus fuenf Zonen: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro faellt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz in zwei Progressionszonen von 14 auf 42 Prozent. Bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zeigt der Rechner 4.217 Euro Steuer, einen Durchschnittssatz von 14,06 Prozent und einen Grenzsteuersatz von 28 Prozent. Bei 80.000 Euro sind es bereits 22.464 Euro Steuer und 28,08 Prozent im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz liegt dann bei den vollen 42 Prozent.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner, wenn Sie nach der Steuererklärung Ihre Steuerlast einschätzen, ein Jobangebot mit der künftigen Steuer vergleichen oder prüfen wollen, wie stark sich Abzüge wie Werbungskosten oder Altersvorsorge auf Ihre Steuer auswirken.
Schritt für Schritt
- Ermitteln Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen, zum Beispiel aus dem letzten Steuerbescheid.
- Geben Sie den Betrag ein.
- Wählen Sie Einzel- oder Zusammenveranlagung (bei Ehepaaren meist Splitting).
- Lesen Sie Steuerbetrag, Durchschnittssatz und Grenzsteuersatz ab.
- Prüfen Sie mit einem höheren oder niedrigeren zvE, wie sich Abzüge auswirken.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt, nicht das Bruttogehalt. Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE beider Partner halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt (Splittingverfahren).
Der Durchschnittssatz zeigt, welcher Anteil Ihres gesamten zvE als Steuer abgeht. Der Grenzsteuersatz zeigt, wie stark der nächste verdiente Euro belastet wird, für Gehaltsverhandlungen die wichtigere Zahl.
Die Wahl der Veranlagungsart ist bei Paaren keine Formalie: Einzelveranlagung kann sich lohnen, wenn beide aehnlich viel verdienen und einer hohe Sonderausgaben oder Verlueste hat, die sonst verwässert wuerden. In den meisten Faellen mit ungleichen Einkommen gewinnt die Zusammenveranlagung deutlich. Der Rechner zeigt beide Werte mit derselben Eingabe, sodass der Unterschied ohne Steuerberater in einer Minute sichtbar wird.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoarbeitslohn zu verwechseln und auch nicht mit dem Gesamtbetrag der Einkuenfte aus dem Bescheid. Es steht im Steuerbescheid als eigene Zeile ueber der festgesetzten Steuer. Wer den Bescheid nicht zur Hand hat, naehert sich vom Brutto: Jahresbrutto minus Sozialabgaben, minus Werbungskosten, minus Sonderausgaben ergibt eine brauchbare Schaetzung, mit der sich Szenarien wie Gehaltserhoehung oder Teilzeit gut durchspielen lassen.
Die Methode im Detail
Der Rechner bildet den Formel-Tarif des § 32a EStG exakt nach (Stand der Werte: Veranlagungszeitraum 2026): Grundfreibetrag 12.348 €, danach zwei Progressionszonen mit quadratischen Formeln, ab 69.879 € ein linearer Satz von 42 Prozent und ab 277.826 € von 45 Prozent. Das zvE wird wie im Gesetz auf volle Euro abgerundet.
Nicht enthalten sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, weil beide eigene Regeln haben. Dafür gibt es den Soli-Rechner und den Kirchensteuer-Rechner in dieser Kategorie.
Hinter dem zu versteuernden Einkommen steht eine lange Abzugskette: Vom Gesamtbetrag der Einkuenfte gehen Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Kirchensteuer, aussergewoehnliche Belastungen und schliesslich die Kinderfreibetraege ab. Bei Arbeitnehmern stecken die Werbungskosten bereits als Pauschbetrag von 1.230 Euro oder mit Einzelnachweis in der Rechnung. Der Rechner setzt erst am Ende dieser Kette an, weshalb das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid die zuverlaessigste Eingabe ist.
Weiteres Beispiel: hohes Einkommen
Bei 100.000 € zvE (Einzelveranlagung) beträgt die Einkommensteuer 30.864 €. Der Durchschnittssatz steigt auf 30,86 Prozent, der Grenzsteuersatz erreicht mit 42 Prozent bereits den Spitzensteuersatz. Zum Vergleich: Bei 50.000 € waren es erst 21,10 Prozent im Durchschnitt. Genau diese Progression macht Abzüge bei hohem Einkommen so wertvoll.
Häufige Fehler
- Bruttogehalt statt zu versteuerndes Einkommen eingeben: Das zvE liegt oft mehrere tausend Euro unter dem Brutto.
- Durchschnittssatz mit Grenzsteuersatz verwechseln und glauben, eine Gehaltserhöhung lohne sich wegen des höheren Satzes nicht mehr, sie lohnt sich fast immer, weil nur der Mehrbetrag höher belastet wird.
- Splitting vergessen: Verheiratete mit Einzelveranlagung verschenken schnell mehrere tausend Euro.
- Den Grenzsteuersatz auf das gesamte Einkommen anwenden und so eine viel zu hohe Steuer schaetzen: Er gilt nur fuer den obersten Teilbetrag.
Praktische Tipps
- Arbeiten Sie mit dem zvE aus Ihrem letzten Steuerbescheid, das ist die genaueste Basis.
- Jeder Euro zusätzlicher Abzug spart Ihnen Steuer in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes, bei 42 Prozent also 42 Cent.
- Vergleichen Sie bei Ehepaaren immer beide Veranlagungsarten, der Splitting-Rechner zeigt den Unterschied direkt.
- Vor Jahresende Szenarien rechnen: Verschiebbare Ausgaben wie Weiterbildung oder Arbeitsmittel wirken mit dem eigenen Grenzsteuersatz.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
Weiter entdecken
Passend zu diesem Thema: Kfz-Steuer-Rechner, Mehrwertsteuer-Rechner, Splitting-Vorteil-Rechner und die Übersicht Steuern.
Referenztabelle
| zvE (Einzelveranlagung) | Einkommensteuer | Durchschnittssatz |
|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 7,85 % |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,06 % |
| 40.000 € | 7.209 € | 18,02 % |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,10 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,72 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,08 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,86 % |
zvE ist nicht Ihr Bruttogehalt
Zwischen Gehalt und zu versteuerndem Einkommen liegen Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge. Bei einem Brutto von 60.000 € landet das zvE eines Angestellten typischerweise bei 45.000 bis 50.000 €. Wer seine Steuer mit dem Brutto schätzt, überschätzt sie systematisch, oft um mehrere tausend Euro.
Steuerklasse ist nicht Steuersatz
Die Steuerklasse steuert nur die monatliche Vorauszahlung über die Lohnsteuer, nicht die Jahresschuld. In der Veranlagung wird alles auf den Tarif des § 32a EStG zurückgeführt; zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt als Erstattung zurück, zu wenig als Nachzahlung. Der einzige echte Unterschied entsteht über den Splittingtarif bei Ehepaaren.
Die Reichensteuer: 45 Prozent ab 277.826 €
Oberhalb von 277.826 € zvE (Einzelveranlagung) gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent. Im Splittingtarif verdoppelt sich die Schwelle auf 555.652 € gemeinsames Einkommen. Betroffen ist nur der Teil des Einkommens oberhalb der Schwelle, nicht das gesamte Einkommen.
Grenzfaelle: Erhoehung, Bonus und die Angst vor dem naechsten Satz
Die verbreitete Sorge, eine Gehaltserhoehung koenne wegen des hoeheren Steuersatzes zu weniger Netto fuehren, ist rechnerisch unbegruendet. Der hoehere Grenzsteuersatz gilt nur fuer den Teil des Einkommens, der in der neuen Zone liegt, nie rueckwirkend fuer das ganze Einkommen. Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kostet jeder zusaetzliche Euro 35 Cent Steuer, es bleiben also 65 Cent plus Sozialabgaben-Effekt. Eine Erhoehung lohnt sich damit immer, nur ihr Nettoeffekt ist kleiner als der Bruttoeffekt, was der Rechner mit zwei Durchlaeufen sofort zeigt. Umgekehrt gilt dasselbe bei Abzuegen: Ein zusaetzlicher Abzug von 1.000 Euro bringt bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent genau 420 Euro Erstattung, bei 28 Prozent entsprechend 280 Euro.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
Nein. Vom Brutto werden unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen. Aus 60.000 Euro Brutto werden so schnell 45.000 bis 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Der Steuerbescheid weist das zvE in einer eigenen Zeile aus, direkt über der festgesetzten Steuer.
Der Grenzsteuersatz von 42 Prozent greift ab einem zvE von 69.879 €, die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277.826 €. Der Spitzensteuersatz gilt nur für den obersten Teilbetrag, nicht für das gesamte Einkommen. Selbst bei 80.000 Euro zvE liegt der Durchschnittssatz erst bei 28,08 Prozent.
Weil die ersten Euro gar nicht oder nur niedrig besteuert werden; der Grenzsteuersatz gilt nur für den obersten Teil Ihres Einkommens. Bei 30.000 Euro beträgt der Durchschnittssatz 14,06 Prozent, der Grenzsteuersatz aber 28 Prozent. Für Entscheidungen zählt der Grenzsteuersatz, für die Gesamtlast der Durchschnittssatz.
Ja. Der Tarif des § 32a EStG gilt für alle natürlichen Personen, egal ob angestellt oder selbstständig. Bei Gewerbetreibenden kommt die Gewerbesteuer hinzu, die bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent weitgehend angerechnet wird; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Selbstständige zahlen ihre Steuer als Vorauszahlung vierteljährlich.
Nein, dieser Rechner zeigt nur die tarifliche Einkommensteuer. Die Kirchensteuer ist kein kleiner Posten: Bei 10.548 Euro Einkommensteuer auf 50.000 Euro Einkommen sind 9 Prozent immerhin 949 Euro im Jahr, sie wird aber als Sonderausgabe wieder abgezogen. Der Soli bleibt bei diesem Einkommen für die meisten bei null, weil die Freigrenze von 20.350 € Steuer erst bei deutlich höherem Einkommen greift.
Der Tarif wird formelgenau abgebildet, inklusive der Rundung auf volle Euro nach unten. Wer den Bescheidwert eingibt, muss bis auf wenige Euro dasselbe Ergebnis erhalten. Abweichungen entstehen praktisch nur aus einem anderen zu versteuernden Einkommen, etwa weil das Finanzamt einen Abzug nicht anerkennt.
Oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € beginnt der Tarif mit einem Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Er steigt in der ersten Progressionszone bis auf rund 24 Prozent bei 17.799 € und in der zweiten Zone weiter bis auf 42 Prozent. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an.
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE beider Partner halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Bei 50.000 € gemeinsamem zvE zahlen Paare 5.701 € statt 10.548 € bei einem Single. Am größten ist der Vorteil, wenn ein Partner viel und der andere wenig oder nichts verdient.
Genau Ihren Grenzsteuersatz mal 1.000 €: Bei 42 Prozent sparen Sie 420 € Steuer, bei 28 Prozent entsprechend 280 €. Deshalb sind verschiebbare Ausgaben wie Weiterbildung oder Arbeitsmittel vor Jahresende besonders wertvoll, wenn Sie in einer hohen Tarifzone liegen. Der Rechner zeigt Ihren persönlichen Satz direkt an.
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