Mehrwertsteuer-Rechner 2026
Mehrwertsteuer-Rechner 2026: Berechnen Sie Netto, Steuerbetrag und Brutto mit 19 % Regelsatz oder 7 % ermäßigtem Satz nach § 12 UStG, in beide Richtungen, Steuer aufschlagen oder aus dem Brutto herausrechnen, ohne den typischen Rückrechen-Fehler. Neu: Speisen im Restaurant werden seit 2026 dauerhaft mit 7 % besteuert.
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Deutschland beträgt in der Regel 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent für viele Lebensmittel, Bücher und andere begünstigte Waren. Der Rechner wandelt Nettobeträge in Bruttobeträge um und umgekehrt.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Deutschland beträgt in der Regel 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent für viele Lebensmittel, Bücher und andere begünstigte Waren.
Regel und Werte: Die Formeln lauten: Brutto = Netto × (1 + Satz/100) und Netto = Brutto / (1 + Satz/100).
Beispiel: Ein Handwerker stellt 100 € netto in Rechnung.

Jetzt berechnen
So funktioniert es
Die Formeln lauten: Brutto = Netto × (1 + Satz/100) und Netto = Brutto / (1 + Satz/100). Der häufigste Fehler in der Praxis ist, den Satz auf den Bruttobetrag anzuwenden. Prozentual entspricht die Steuer im Brutto bei 19 Prozent Satz nur 15,97 Prozent des Bruttos, bei 7 Prozent Satz sind es 6,54 Prozent.
Berechnetes Beispiel
Ein Handwerker stellt 100 € netto in Rechnung. Mit 19 Prozent Mehrwertsteuer kommen 19 € Steuer dazu, der Kunde zahlt 119 € brutto. Prüfen Sie es rückwärts: 119 € geteilt durch 1,19 ergibt wieder exakt 100 € netto.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Wichtig: Die Steuer wird immer vom Nettobetrag berechnet. Wer aus einem Bruttobetrag die Steuer herausrechnen will, teilt durch 1,19 bzw. 1,07.
Die Mehrwertsteuer ist fuer Unternehmen nur ein durchlaufender Posten: Sie nehmen die Steuer von ihren Kunden ein und fuehren sie ans Finanzamt ab, gleichzeitig ziehen sie die Steuer auf eigenen Einkaeufen als Vorsteuer wieder ab. Belastet wird damit allein der Endverbraucher, der keine Vorsteuer geltend machen kann. Fuer die Buchhaltung zaehlt deshalb bei jeder Rechnung zuerst die Frage, ob Netto, Steuerbetrag und Brutto sauber getrennt ausgewiesen sind, denn nur der ausgewiesene Steuerbetrag darf als Vorsteuer gezogen werden.
Im Alltag scheitert die Rechnung selten an der Formel, sondern an der Richtung: Wer einen Preis neu kalkuliert, schlägt die Steuer auf das Netto auf, wer eine Rechnung prüft, rechnet sie aus dem Brutto heraus. Aus 250 Euro brutto mit 7 Prozent werden 233,64 Euro netto und 16,36 Euro Steuer, nicht etwa 17,50 Euro, wie die falsche Rechnung mit 7 Prozent vom Brutto ergeben würde. Für Selbstständige kommt dazu: Wer seine Preise von Endkundenpreisen ableitet, muss zuerst das Netto herausrechnen, sonst kalkuliert er seine eigene Leistung um den Steueranteil zu billig.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner beim Schreiben von Rechnungen, beim Prüfen von Angeboten, im Online-Handel und überall dort, wo Sie schnell zwischen Netto und Brutto wechseln müssen.
Schritt für Schritt
- Betrag eingeben.
- Rechenrichtung wählen: Steuer aufschlagen oder herausrechnen.
- Steuersatz wählen: 19 Prozent Regelsatz oder 7 Prozent ermäßigt.
- Berechnen klicken und Netto, Steuer und Brutto ablesen.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Der Betrag ist je nach Richtung Ihr Netto- oder Bruttowert. Der Steuersatz wählt zwischen 19 und 7 Prozent. Die Richtung entscheidet, ob die Steuer aufgeschlagen oder herausgerechnet wird.
Das Ergebnis zeigt alle drei Größen: Netto, Steuerbetrag und Brutto. So können Sie Rechnungsposten direkt übernehmen.
Der Betrag muss zur gewaehlten Richtung passen: Netto zu Brutto erwartet den Nettopreis ohne Steuer, Brutto zu Netto den Endpreis inklusive Steuer. Auf Angeboten an Geschaeftskunden sind Nettopreise ueblich, im Endkundengeschaeft und an der Ladenkasse dagegen immer Bruttopreise. Wer beide Welten mischt, etwa ein Nettoangebot mit einem Bruttoangebot vergleicht, sieht einen Unterschied von 19 Prozent, der in Wahrheit nur die Steuer ist.
Beim Steuersatz lohnt der zweite Blick auf die Ware oder Leistung: Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den öffentlichen Nahverkehr, nicht aber für Getränke. Mischfälle wie ein Geschenkkorb mit Wein und Schokolade müssen unter Umständen auf zwei Sätze aufgeteilt werden. Im Zweifel entscheidet die genaue Tarifnummer der Ware, nicht das Bauchgefühl des Verkäufers.
Die Methode im Detail
Die Formeln lauten: Brutto = Netto × (1 + Satz/100) und Netto = Brutto / (1 + Satz/100). Der häufigste Fehler in der Praxis ist, den Satz auf den Bruttobetrag anzuwenden. Prozentual entspricht die Steuer im Brutto bei 19 Prozent Satz nur 15,97 Prozent des Bruttos, bei 7 Prozent Satz sind es 6,54 Prozent.
Die beiden Faktoren fuer den Kopf sind 1,19 und 1,07 fuer den Aufschlag sowie die Teiler 1,19 und 1,07 fuer das Herausrechnen. Der Steueranteil im Brutto betraegt beim Regelsatz 15,97 Prozent und beim ermaessigten Satz 6,54 Prozent. Diese beiden Werte erklaeren die meisten Fehler in Angeboten und Kassensystemen: Wer 19 Prozent vom Brutto abzieht, um das Netto zu finden, landet systematisch zu niedrig und verschenkt Marge oder erzeugt Differenzen zur Buchhaltung.
Fuer Unternehmen kommt die Umsatzsteuer-Voranmeldung hinzu: Je nach Vorjahressteuer meldet der Betrieb monatlich oder vierteljaehrlich an und zahlt die Differenz aus eingenommener Steuer und abgezogener Vorsteuer. Ueberwiegt die Vorsteuer, etwa nach einer grossen Anschaffung, gibt es eine Erstattung. Der Rechner bildet die einzelne Rechnung ab, die Voranmeldung ist die Summe aller Rechnungen eines Zeitraums und gehoert in die Buchhaltungssoftware oder zum Steuerberater.
Weiteres Beispiel: der falsche Rückweg
Viele rechnen aus 119 € brutto einfach 19 Prozent heraus und landen bei 96,39 €. Das ist falsch. Die 19 Prozent beziehen sich immer auf das Netto. Korrekt sind 119 / 1,19 = 100 € netto und 19 € Steuer. Der Unterschied heißt: Die Steuer macht nur 15,97 Prozent des Bruttobetrags aus.
Häufige Fehler
- 19 Prozent vom Bruttobetrag abziehen, um das Netto zu erhalten: Falsch. Die Steuer steckt im Brutto nur zu 15,97 Prozent (bei 19 % Satz).
- Falschen Steuersatz anwenden: Speisen im Restaurant und zum Mitnehmen werden unterschiedlich behandelt.
- Bei Kleinbeträgen grob runden und die Abweichung über viele Rechnungen summieren.
- Einen zu hohen Steuersatz ausweisen und glauben, das Finanzamt erstatte den Ueberschuss: Ausgewiesene Steuer wird in voller Hoehe geschuldet.
Praktische Tipps
- Speichern Sie sich die Teiler: durch 1,19 oder durch 1,07. Damit rechnen Sie jede Rechnung im Kopf grob nach.
- Prüfen Sie bei Eingangsrechnungen, ob der richtige Satz ausgewiesen ist, sonst droht Ärger beim Vorsteuerabzug.
- Bei gemischten Warenkörben (zum Beispiel Geschenkkorb) kann die Aufteilung auf zwei Sätze nötig sein.
- Fuer Geschaeftskundenangebote immer Nettopreise kalkulieren und die Steuer erst am Ende aufschlagen, so bleibt die Marge sauber vergleichbar.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
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Referenztabelle
| Netto | MwSt-Satz | Steuer | Brutto |
|---|---|---|---|
| 50 € | 19 % | 9,50 € | 59,50 € |
| 100 € | 19 % | 19,00 € | 119,00 € |
| 100 € | 7 % | 7,00 € | 107,00 € |
| 500 € | 19 % | 95,00 € | 595,00 € |
| 1.000 € | 7 % | 70,00 € | 1.070,00 € |
Welcher Satz gilt wofür?
19 Prozent gelten für fast alles: Dienstleistungen, Elektronik, Kleidung und Getränke. 7 Prozent gelten unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und E-Books, Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr, Übernachtungen im Hotel (ohne Frühstück) und seit 2026 dauerhaft auch für Speisen im Restaurant und Café. Im Zweifel entscheidet die genaue Warengruppe, nicht der Verkaufsort: Der Kaffee im Supermarkt hat 7 Prozent, das Getränk im Café 19 Prozent.
Rechnungen ins Ausland
An Privatkunden in anderen EU-Ländern verkaufen deutsche Händler ab einer Lieferschwelle mit dem Satz des Ziellandes (OSS-Verfahren). An Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-ID des Ziellandes geht die Rechnung in der Regel netto, die Steuer schuldet der Empfänger (Reverse Charge). Für Exporte außerhalb der EU gilt meist der Nullsatz mit Ausfuhrnachweis. Diese Fälle gehören in die Buchhaltung, nicht in den Schnellrechner.
Vorsteuerabzug: wann das Finanzamt die Steuer nicht erstattet
Vorsteuer gibt es nur aus ordnungsgemaessen Rechnungen mit allen Pflichtangaben, darunter Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Lieferanten, Rechnungsnummer, Leistungsdatum und gesondert ausgewiesener Steuerbetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gelten erleichterte Angaben. Fehlt ein Merkmal, versagt das Finanzamt den Abzug, bis eine korrigierte Rechnung vorliegt. Auch fuer private genutzte Anteile, etwa den Firmenwagen, wird die Vorsteuer anteilig gekuerzt, was in der Praxis haeufig uebersehen wird.
Differenzbesteuerung und Sonderfaelle im Handel
Beim Handel mit gebrauchten Waren, etwa Gebrauchtwagen oder Antiquitäten, darf der Händler unter Bedingungen nur die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis versteuern, statt den vollen Preis. Reiseleistungen und bestimmte Umsätze von Kleinunternehmern folgen ebenfalls eigenen Regeln. Diese Sonderfälle bildet der Standardrechner bewusst nicht ab, weil sie eine Einzelfallprüfung brauchen. Für normale Lieferungen und Dienstleistungen im Inland bleiben die Sätze 19 und 7 Prozent die verlässliche Grundlage.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für viele Güter des täglichen Bedarfs wie die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, seit 2026 auch dauerhaft für Speisen im Restaurant. Maßgeblich ist allein die gesetzliche Liste in der Anlage zum Umsatzsteuergesetz, nicht die Frage, ob ein Produkt sinnvoll oder nötig erscheint.
Brutto durch 1,19 (oder 1,07) teilen ergibt das Netto, die Differenz ist die Steuer. Bei 119 Euro brutto sind es exakt 100 Euro netto und 19 Euro Steuer. Wer stattdessen 19 Prozent von 119 Euro abzieht, landet bei 96,39 Euro und erzeugt einen Fehler von 3,61 Euro, der sich über viele Rechnungen zu einer erheblichen Differenz aufbaut.
Es ist dieselbe Steuer. Umsatzsteuer ist der amtliche Begriff, Mehrwertsteuer der umgangssprachliche. Auf Rechnungen muss der korrekte Begriff mit Steuersatz und Steuerbetrag erscheinen, ein bloßer Hinweis auf enthaltene Mehrwertsteuer reicht für den Vorsteuerabzug des Kunden nicht aus. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro dürfen vereinfacht ausgestellt werden.
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt (Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufender Umsatz bis 100.000 €), weist keine Umsatzsteuer aus und darf keine Vorsteuer ziehen. Wer trotzdem Steuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, gilt ab diesem Umsatz die Regelbesteuerung.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. greift oft das Reverse-Charge-Verfahren, die Steuer schuldet dann der Empfänger. An Endkunden in anderen EU-Ländern wird ab einer gemeinsamen Lieferschwelle mit dem Satz des Ziellandes abgerechnet, abgewickelt über das OSS-Verfahren. Für Drittlander gilt der Nullsatz nur mit ordnungsgemäßem Ausfuhrnachweis.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés und beim Catering dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke bleiben bei 19 Prozent, auch zum Mitnehmen und im Lieferdienst werden Speisen mit 7 Prozent besteuert. Betriebe müssen beide Fälle in der Kasse getrennt erfassen.
Exakt 19 €. Die Steuer macht beim Regelsatz nur 15,97 Prozent des Bruttobetrags aus, nicht 19 Prozent, weil sie sich auf das Netto von 100 € bezieht. Beim ermäßigten Satz sind es 6,54 Prozent des Bruttos: In 107 € stecken 7 € Steuer.
Einen zu hoch ausgewiesenen Betrag schulden Sie dem Finanzamt in voller Höhe, auch wenn der richtige Satz niedriger wäre. Der Kunde darf umgekehrt nur die gesetzlich geschuldete Steuer als Vorsteuer ziehen. Fehlerhafte Rechnungen sollten Sie deshalb sofort berichtigen lassen, bevor eine Prüfung die Differenz feststellt.
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