Familie & Sozialleistungen

Kindergeld-Rechner 2026

Kindergeld berechnen: Seit Januar 2026 gibt es 259 € pro Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind und ohne Einkommensprüfung. Geben Sie die Zahl der Kinder mit Anspruch und den Zeitraum ein; der Rechner zeigt Monatsbetrag, Jahressumme und den Gesamtbetrag über die Bezugsdauer.

Kindergeld bekommt fast jede Familie in Deutschland, vom ersten Kind an und ohne Einkommensprüfung. Seit 2023 gilt ein einheitlicher Satz ohne Staffelung, seit Januar 2026 beträgt er 259 € pro Kind und Monat (2025: 255 €). Gezahlt wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, in der Regel bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag.

Kurzüberblick

So funktioniert es: Kindergeld bekommt fast jede Familie in Deutschland, vom ersten Kind an und ohne Einkommensprüfung.

Regel und Werte: Die Berechnung ist bewusst einfach: Monatsbetrag = 259 € mal Kinderzahl (Stand 2026).

Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern erhält 2 × 259 € = 518 € pro Monat.

Eltern sitzen mit ihren zwei Kindern auf dem Sofa zu Hause und lachen gemeinsam
Eltern sitzen mit ihren zwei Kindern auf dem Sofa zu Hause und lachen gemeinsam

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So funktioniert es

Die Berechnung ist bewusst einfach: Monatsbetrag = 259 € mal Kinderzahl (Stand 2026). Seit 2023 gibt es keine höheren Sätze für das dritte oder vierte Kind mehr, jedes Kind zählt gleich.

Berechnetes Beispiel

Eine Familie mit 2 Kindern erhält 2 × 259 € = 518 € pro Monat. Auf ein Jahr sind das 6.216 €, über die vollen 18 Jahre bis zum Geburtstag des jüngsten Kindes wären es je nach Abstand der Kinder deutlich über 55.000 € pro Kind.

So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis

Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.

Prüfhinweis 2026: Alle Werte auf dieser Seite entsprechen dem geprüften Stand 2026. Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzt keine amtliche Berechnung oder Beratung; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle.

Der Rechner multipliziert den Satz mit Ihrer Kinderzahl und zeigt Monat, Jahr und einen wählbaren Zeitraum. So sehen Sie auf einen Blick, welche Summe über die gesamte Bezugsdauer zusammenkommt.

Über die Jahre summiert sich das Kindergeld zu einem der größten Förderbeträge für Familien: Für ein Kind sind es 3.108 € im Jahr, über 18 Jahre also rund 56.000 €, falls der Satz unverändert bliebe. Bei drei Kindern zeigt der Rechner 777 € im Monat und 9.324 € im Jahr. Dazu kommen mögliche Anschlussleistungen wie der Kinderzuschlag von bis zu 297 € pro Kind für Familien mit kleinem Einkommen, die zusammen mit dem Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden.

Der Anspruch entsteht ab dem Geburtsmonat und wird rückwirkend höchstens sechs Monate ausgezahlt, eine verspätete Antragstellung kostet also Geld. Wer das Kindergeld für ein volljähriges Kind weiter braucht, muss die Ausbildungs- oder Studienbescheinigung aktiv einreichen, die Familienkasse fragt nicht automatisch nach. Bei einem Wechsel des betreuenden Elternteils muss die Berechtigung aktiv umgemeldet werden, sonst drohen Rückforderungen an den falschen Empfänger.

Wann dieses Tool sinnvoll ist

Nutzen Sie den Rechner, wenn Sie ein Kind erwarten, Ihre Familienleistung im Haushaltsbudget einplanen oder prüfen wollen, wie sich ein weiteres Kind auf die monatliche Summe auswirkt.

Schritt für Schritt

  1. Anzahl der Kinder mit Kindergeldanspruch eingeben.
  2. Zeitraum in Monaten wählen, voreingestellt ist ein Jahr.
  3. Ergebnis ablesen: Betrag pro Monat, pro Jahr und im gewählten Zeitraum.
  4. Bei Kindern über 18 Jahren prüfen, ob die Voraussetzungen (Ausbildung, Studium) weiter erfüllt sind.

Felder und Ergebnisse, erklärt

Die Anzahl der Kinder zählt alle Kinder, für die aktuell ein Anspruch besteht, auch Kinder über 18 in Ausbildung oder Studium. Der Zeitraum ist frei wählbar, damit Sie zum Beispiel die Summe bis zum 18. Geburtstag oder für ein Haushaltsjahr berechnen können.

Das Ergebnis zeigt den Monatsbetrag, den Jahresbetrag und die Summe im gewählten Zeitraum. Kindergeld wird monatlich für volle Kalendermonate ausgezahlt, auch wenn die Geburt oder das Ausbildungsende mitten im Monat liegt. Die Jahreswerte dienen der Planung.

Für die Kinderzahl ist entscheidend, für wie viele Kinder die antragstellende Person tatsächlich berechtigt ist. Lebt ein Kind beim anderen Elternteil, zählt es bei diesem Rechner nicht mit, auch wenn Unterhalt gezahlt wird. Der Zeitraum sollte deshalb nur Monate mit bestehendem Anspruch umfassen, sonst zeigt der Rechner mehr an, als die Familienkasse zahlen wird.

Die Methode im Detail

Die Berechnung ist bewusst einfach: Monatsbetrag = 259 € mal Kinderzahl (Stand 2026). Seit 2023 gibt es keine höheren Sätze für das dritte oder vierte Kind mehr, jedes Kind zählt gleich.

Anspruchsvoraussetzungen, Wohnsitz- und Aufenthaltsfragen regeln das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und das Einkommensteuergesetz. Der Rechner setzt einen bestehenden Anspruch voraus und prüft ihn nicht. Kompliziert wird es an den Rändern: Kinder im Ausland, Kinder des Partners im gemeinsamen Haushalt oder getrennt lebende Eltern mit Wechselmodell folgen Sonderregeln dafür, wer das Geld erhält. In diesen Fällen entscheidet die Familienkasse nach dem Lebensmittelpunkt des Kindes.

Das Kindergeld wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, aber nie doppelt gewährt: Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung automatisch, ob der Freibetrag (2026: 9.756 € pro Kind) mehr bringt als das ausgezahlte Kindergeld. Für kleine und mittlere Einkommen bleibt das Kindergeld fast immer die bessere Variante, erst bei hohem Einkommen kippt die Rechnung zugunsten des Freibetrags.

Weiteres Beispiel: drei Kinder

Bei 3 Kindern steigt der Monatsbetrag auf 777 €, im Jahr auf 9.324 €. Weil der Satz für jedes Kind gleich ist, wächst die Summe linear: Jedes weitere Kind bringt exakt 259 € mehr im Monat und 3.108 € mehr im Jahr.

Häufige Fehler

  • Annehmen, es gebe weiter gestaffelte Sätze wie früher: Die Staffelung wurde 2023 abgeschafft, seitdem zählt jedes Kind gleich viel.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig voll einplanen: Das Finanzamt verrechnet beides in der Günstigerprüfung.
  • Kinder über 18 ohne Nachweis weiter mitzählen: Ab 18 braucht die Familienkasse einen Ausbildungs- oder Studiennachweis.
  • Fuer volljaehrige Kinder keine Nachweise einreichen und sich ueber die Einstellung wundern: Ab 18 stoppt die Zahlung ohne Ausbildungsnachweis automatisch.

Praktische Tipps

  • Die Auszahlung richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Den Terminplan veröffentlicht die Familienkasse jedes Jahr.
  • Für Kinder in Ausbildung endet der Anspruch spätestens mit 25 Jahren, ein Freiwilligendienst kann ihn verlängern.
  • Prüfen Sie zusätzlich den Kinderzuschlag: Bei kleinem Einkommen gibt es bis zu 297 € pro Kind obendrauf.

Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.

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Referenztabelle

KinderPro MonatPro Jahr
1259 €3.108 €
2518 €6.216 €
3777 €9.324 €
41.036 €12.432 €
51.295 €15.540 €

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: die Günstigerprüfung

Sie müssen sich nicht entscheiden: Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag (2026: 9.756 € pro Kind) günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld. Gewinnt der Freibetrag, wird das Kindergeld verrechnet und die Differenz erstattet. Bei kleinen und mittleren Einkommen gewinnt fast immer das Kindergeld, erst bei hohem Grenzsteuersatz der Freibetrag.

Kindergeld über 18: Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst

Nach dem 18. Geburtstag fließt Kindergeld nur weiter, wenn das Kind in Ausbildung, Studium oder einem anerkannten Freiwilligendienst ist, längstens bis zum 25. Geburtstag. Die Familienkasse verlangt dafür Nachweise wie Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag. In Übergangszeiten zwischen Schule und Ausbildung gibt es bis zu vier Monate weiter Kindergeld.

Auszahlung und Rückforderung: was Familien wissen sollten

Gezahlt wird monatlich an festen Terminen, die von der Endziffer der Kindergeldnummer abhängen. Änderungen wie Ausbildungsende, Auszug des Kindes oder ein eigenes Kind des Kindes müssen Sie der Familienkasse sofort melden. Zu viel gezahltes Kindergeld fordert sie vollständig zurück, auch Jahre später.

Kinderzuschlag als Ergaenzung: bis zu 297 Euro extra pro Kind

Familien, deren Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht für die ganze Familie, können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Er beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat und wird für sechs Monate bewilligt, Einkommen und Wohnkosten werden dabei geprüft. Mit Kinderzuschlag bleibt außerdem der Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen, und Wohngeld lässt sich parallel beziehen. Der Antrag läuft ebenfalls über die Familienkasse und muss nach sechs Monaten neu gestellt werden, sonst entsteht eine Zahlungslücke.

Offizielle Quellen

Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.

Häufige Fragen

Seit Januar 2026 gibt es 259 € pro Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind (2025: 255 €). Pro Jahr sind das 3.108 € für ein Kind, 6.216 € für zwei Kinder und 9.324 € für drei Kinder. Die Familienkasse stellt laufende Bezüge automatisch um, ein neuer Antrag ist für die Erhöhung nicht nötig.

Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, in der Regel für Kinder bis 18 Jahre, in Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Anspruch haben auch Pflegeeltern und Großeltern mit dem Kind im Haushalt. Bei getrennt lebenden Eltern erhält das Geld der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, am besten online direkt nach der Geburt. Beschäftigte im öffentlichen Dienst stellen den Antrag bei der Familienkasse ihres Dienstherrn. Stellen Sie den Antrag zügig: Rückwirkend wird höchstens für sechs Monate gezahlt, jeder Monat Verzug kürzt den Anspruch endgültig.

Bis zum 18. Geburtstag läuft das Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Danach gibt es Geld bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind in Ausbildung, Studium oder einem anerkannten Freiwilligendienst ist. Arbeitslos gemeldete Kinder ohne Ausbildungsplatz werden bis 21 berücksichtigt, für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersgrenze.

Teilweise. Beim Bürgergeld gilt Kindergeld als Einkommen des Kindes, beim Kindesunterhalt wird es zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet. Für den Kinderzuschlag ist der Kindergeldbezug Voraussetzung, eine Anrechnung erfolgt dort nicht. Beim Wohngeld zählt das Kindergeld nur anteilig als Einkommen.

Kindergeld ist eine monatliche Zahlung, der Kinderfreibetrag wirkt über die Steuererklärung. Er liegt 2026 bei 9.756 € pro Kind für beide Eltern zusammen. Das Finanzamt prüft automatisch in der Günstigerprüfung, was günstiger ist, und verrechnet das Kindergeld, wenn der Freibetrag gewinnt.

Monatlich, der genaue Tag hängt von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer ab. Die Termine staffeln sich über den Monat, den Plan veröffentlicht die Familienkasse jedes Jahr. Teilen Sie Konto- oder Adresswechsel frühzeitig mit, sonst läuft die Zahlung ins Leere und der Betrag wird erst nach Rückbuchung neu angewiesen.

Nein, das Kindergeld selbst ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen versteuert. In der Steuererklärung füllen Sie trotzdem für jedes Kind die Anlage Kind aus, damit das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführen kann. Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag immer berücksichtigt.

Ab 18 zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn ein Nachweis vorliegt, etwa Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung. Ohne Nachweis stoppt die Zahlung automatisch zum Geburtstag. Reichen Sie den Nachweis früh ein und melden Sie Änderungen wie ein Ausbildungsende sofort, sonst fordert die Familienkasse zu viel gezahlte Beträge zurück.

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