Elterngeld-Rechner 2026
Elterngeld berechnen: Basiselterngeld von 65 bis 100 Prozent Ihres Nettos vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat (Stand 2026). Geben Sie Durchschnittseinkommen, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag ein; der Rechner zeigt Monatsbetrag und Ersatzrate nach § 2 BEEG.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Die Ersatzrate liegt zwischen 65 und 100 Prozent: Wer vor der Geburt wenig verdient hat, bekommt prozentual mehr. Der Betrag ist auf mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat begrenzt.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt.
Regel und Werte: Die Staffel nach § 2 BEEG: Ab 1.240 € Einkommen gilt 65 Prozent.
Beispiel: Bei 2.000 € durchschnittlichem Nettoeinkommen gilt die Ersatzrate von 65 Prozent.

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So funktioniert es
Die Staffel nach § 2 BEEG: Ab 1.240 € Einkommen gilt 65 Prozent. Zwischen 1.200 und 1.240 € sinkt die Rate schrittweise von 67 auf 65 Prozent, zwischen 1.000 und 1.200 € liegt sie bei 67 Prozent. Unter 1.000 € steigt sie je 2 € weniger Einkommen um 0,1 Prozentpunkte, höchstens auf 100 Prozent. Anschließend wird auf 300 bis 1.800 € begrenzt.
Berechnetes Beispiel
Bei 2.000 € durchschnittlichem Nettoeinkommen gilt die Ersatzrate von 65 Prozent. Das ergibt 1.300 € Basiselterngeld pro Monat. Über 12 Monate sind das 15.600 €.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Dazu kommen mögliche Zuschläge: der Geschwisterbonus von 10 Prozent (mindestens 75 €), wenn ein älteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei Kinder unter 6 Jahren) im Haushalt lebt, und 300 € je weiterem Mehrlingskind.
Die Ersatzrate ist gestaffelt und bevorzugt kleine Einkommen: Unter 1.000 € Netto steigt sie schrittweise bis auf 100 Prozent, bei 2.000 € zeigt der Rechner die Standardrate von 65 Prozent und 1.300 € Basiselterngeld. Ab einem Netto von etwa 2.770 € greift der Höchstbetrag von 1.800 €, mehr gibt es auch bei höherem Gehalt nicht.
Basiselterngeld gibt es höchstens zwölf Monate pro Elternteil, mit den zwei Partnermonaten zusammen vierzehn Monate für beide. Monate mit Mutterschaftsgeld nach der Geburt zählen für die Mutter als bezogene Basis-Monate und verkürzen die frei planbare Zeit. Ab dem 15. Lebensmonat ist nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus möglich, und zwar ohne Bezugslücke. Für Geburten ab April 2024 gilt außerdem: Beide Eltern dürfen nur einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner in der Schwangerschaft, um Elternzeit und Haushaltsbudget zu planen und Basiselterngeld mit ElterngeldPlus zu vergleichen.
Schritt für Schritt
- Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt eingeben.
- Geschwisterbonus wählen, falls ein älteres kleines Kind im Haushalt lebt.
- Mehrlingszuschlag wählen, falls zutreffend.
- Monatsbetrag und Ersatzrate ablesen und mit dem ElterngeldPlus-Rechner vergleichen.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Das Nettoeinkommen ist der Durchschnitt der 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Selbstständige geben den Gewinn nach den Regeln des BEEG an. Die Ersatzrate berechnet der Rechner nach der gesetzlichen Staffel.
Das Ergebnis zeigt den Monatsbetrag, die angewandte Ersatzrate und den Betrag vor Bonus und Zuschlag. Ausgezahlt wird in Lebensmonaten des Kindes, nicht in Kalendermonaten.
Als Netto tragen Sie den Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Geburt ein, nicht den besten oder letzten Monat. Wer in dieser Zeit Teilzeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit hatte, hat einen niedrigeren Durchschnitt und sollte nicht mit dem aktuellen Vollzeit-Netto rechnen. Auch ein Jobwechsel mit Gehaltssprung wirkt nur anteilig, weil alle zwölf Monate in den Schnitt eingehen.
Die Auswahl zu Bonus und Mehrlingen verändert nur die Zuschläge, nicht die Grundrate. Der Partnerschaftsbonus ist im Formular bewusst nicht enthalten, weil er zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bringt, keine Erhöhung des Monatsbetrags. Wer Monate mit Elternzeit für ein älteres Kind, Krankheit oder Kurzarbeit aus dem Bemessungszeitraum ausklammern lassen will, muss das im Antrag aktiv angeben; das kann den Betrag deutlich erhöhen.
Die Methode im Detail
Die Staffel nach § 2 BEEG: Ab 1.240 € Einkommen gilt 65 Prozent. Zwischen 1.200 und 1.240 € sinkt die Rate schrittweise von 67 auf 65 Prozent, zwischen 1.000 und 1.200 € liegt sie bei 67 Prozent. Unter 1.000 € steigt sie je 2 € weniger Einkommen um 0,1 Prozentpunkte, höchstens auf 100 Prozent. Anschließend wird auf 300 bis 1.800 € begrenzt.
Vereinfachung: Das echte Elterngeld-Netto wird aus dem Brutto mit pauschalen Abzügen ermittelt (unter anderem für Steuern und Sozialversicherung) und kann vom Gehaltsnetto abweichen. Gehaltsbestandteile wie ein 13. Gehalt werden verteilt, Einmalzahlungen bleiben teilweise außen vor. Dieser Rechner nutzt Ihr angegebenes Netto als Näherung und liegt damit typischerweise nah am Bescheid, ersetzt aber die pauschalierte Amtsrechnung nicht in jedem Detail.
Der Geschwisterbonus erhöht den Betrag um 10 Prozent, mindestens um 75 €, solange ein Geschwisterkind unter drei Jahren im Haushalt lebt oder zwei Kinder unter sechs Jahren. Mit Bonus zeigt der Rechner bei 2.000 € Netto 1.430 € statt 1.300 €. Bei Mehrlingen kommt ein fester Zuschlag von 300 € pro weiterem Kind hinzu, bei Zwillingen also 300 €. Beide Zuschläge entfallen, sobald die Altersgrenzen der Geschwister überschritten werden, auch mitten im Bezug.
Weiteres Beispiel: kleines Einkommen
Bei 800 € Nettoeinkommen steigt die Ersatzrate auf 77 Prozent (67 Prozent plus 10 Prozentpunkte für die 200 € unter der 1.000 €-Grenze). Das Elterngeld beträgt 616 € pro Monat, deutlich mehr als die Hälfte des früheren Einkommens.
Häufige Fehler
- Kalendermonate statt Lebensmonate planen: Elterngeld läuft ab dem Geburtstag des Kindes in Lebensmonaten.
- Das Gehaltsnetto 1:1 übernehmen: Das Elterngeld-Netto wird pauschaliert berechnet und ist meist etwas niedriger.
- Partnermonate vergessen: 2 der 14 Monate verfallen, wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht und der andere gar nicht pausiert.
- Den Antrag erst nach Monaten stellen: Rueckwirkend gibt es hoechstens drei Monate, alles davor ist verloren.
Praktische Tipps
- Basiselterngeld gibt es maximal 12 Monate pro Elternteil, mit Partnermonaten zusammen 14 Monate für beide.
- Wer früher wieder arbeitet, sollte ElterngeldPlus rechnen: halb so viel pro Monat, doppelt so lange, Zuverdienst wird angerechnet.
- Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, rückwirkend gibt es höchstens 3 Monate.
- Bereits vor der Geburt zwei Varianten rechnen, Basis und Plus, und die Aufteilung im Paar frueh festlegen.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
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Referenztabelle
| Netto vorher | Ersatzrate | Elterngeld/Monat |
|---|---|---|
| 600 € | 87 % | 522 € |
| 800 € | 77 % | 616 € |
| 1.000 € | 67 % | 670 € |
| 1.500 € | 65 % | 975 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300 € |
| 3.000 € | 65 % | 1.800 € (Deckel) |
Einkommensgrenze: wer kein Elterngeld mehr bekommt
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze: Liegt das zu versteuernde Einkommen über 175.000 €, gibt es weder für Paare noch für Alleinerziehende Elterngeld. Für Geburten von April 2024 bis März 2025 galten 200.000 € für Paare und 150.000 € für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor der Geburt.
Selbständige: Elterngeld nach Steuerbescheid
Bei Selbständigen ersetzt das Elterngeld den Gewinn nach dem letzten Steuerbescheid, nicht den aktuellen Umsatz. Wer im Bemessungszeitraum wenig Gewinn ausgewiesen hat, bekommt entsprechend wenig Elterngeld. Ein Wechsel in die Bemessung nach zwölf Kalendermonaten vor der Geburt ist in engen Fällen möglich, die Elterngeldstelle berät dazu.
Mehrlinge und Geschwisterbonus: die Zuschläge
Für jedes weitere Mehrlingskind gibt es 300 € zusätzlich zum Elterngeld. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent (mindestens 75 €), wenn ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Beide Zuschläge werden im Antrag geprüft, aber nicht automatisch in jedem Bescheid korrekt angesetzt.
Antrag und Fristen: rueckwirkend gibt es nur drei Monate
Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes gestellt, in den meisten Ländern online über ElterngeldDigital. Rückwirkend wird Elterngeld höchstens für drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt, eine spätere Antragstellung kostet also bares Geld. Gebraucht werden Geburtsurkunde, die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate und der Mutterschaftsgeld-Bescheid der Krankenkasse. Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen sind normal, die erste Zahlung kommt oft erst nach dem zweiten Lebensmonat.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
65 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat, plus mögliche Boni. Den Mindestbetrag gibt es auch ohne vorheriges Einkommen, etwa für Studierende. Wer mehr als rund 2.770 € netto verdient hat, erhält den Höchstbetrag von 1.800 €.
Bis zu 12 Monate pro Elternteil, gemeinsam mit den 2 Partnermonaten bis zu 14 Monate für beide Eltern. Ein Elternteil allein kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen, die Partnermonate sind an den Wechsel geknüpft. Mit ElterngeldPlus lässt sich der eigene Anteil auf bis zu 24 Monate strecken, bei halbiertem Monatsbetrag.
Ein Zuschlag von 10 Prozent, mindestens 75 €, wenn ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Der Bonus endet automatisch, sobald die Altersgrenze erreicht ist, auch mitten im Bezug. Zwillinge erhalten untereinander keinen Geschwisterbonus, dafür 300 € Mehrlingszuschlag je weiterem Kind.
Ja. Die acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt mit Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss gelten als verbrauchte Basiselterngeld-Monate der Mutter. Erst danach beginnt die frei planbare Bezugszeit. Für privat Versicherte und Beamtinnen gelten abweichende Leistungen, die nach demselben Prinzip auf das Elterngeld angerechnet werden.
Bis 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt sind erlaubt. Das Einkommen wird angerechnet: Gezahlt wird die Ersatzrate auf die Differenz zwischen dem Netto vor und nach der Geburt. Wer mehr als 32 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch für diese Monate vollständig. Das Einkommen ist mit Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.
Bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes, in vielen Ländern online über ElterngeldDigital. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, weil die Geburtsurkunde dazugehört. Rückwirkend gibt es höchstens drei Monate. Ein vollständiger Antrag mit allen Nachweisen wird deutlich schneller beschieden als einer mit Rückfragen.
Nur begrenzt. Für Geburten ab April 2024 dürfen beide Eltern höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gelten bei Frühgeburten, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung. ElterngeldPlus dürfen beide dagegen ohne diese Grenze parallel beziehen.
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, mit dem Ihr übriges Einkommen besteuert wird. In der Steuererklärung müssen Sie es deshalb angeben. Wer im Bezugsjahr sonst kaum Einkommen hat, spürt den Effekt kaum; bei zwei Verdienern kann er spürbar sein.
Bei Frühgeburten gibt es bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld, gestaffelt nach dem Abstand zum errechneten Termin: ab sechs Wochen zu früh ein Monat, ab acht Wochen zwei, ab zwölf Wochen drei und ab sechzehn Wochen vier zusätzliche Monate. Der errechnete Termin wird ärztlich bescheinigt.
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