Stundenlohn-Rechner 2026
Rechnen Sie Ihr Monatsgehalt in den Stundenlohn um, mit der exakten Formel über die Jahresstunden: inklusive Stunden pro Monat und Jahr, Tages- und Wochenlohn und dem Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € im Jahr 2026. So vergleichen Sie Angebote mit unterschiedlicher Arbeitszeit fair.
Der Stundenlohn ist die ehrlichste Vergleichszahl Ihres Gehalts: Er macht Angebote mit unterschiedlicher Arbeitszeit vergleichbar und zeigt, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Dieser Rechner teilt Ihr Monatsbrutto durch die tatsächlichen Arbeitsstunden.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Der Stundenlohn ist die ehrlichste Vergleichszahl Ihres Gehalts: Er macht Angebote mit unterschiedlicher Arbeitszeit vergleichbar und zeigt, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
Regel und Werte: Formel: Stundenlohn = Monatsbrutto × 12 ÷ (Wochenstunden × 52).
Beispiel: Bei 3.500 € Monatsbrutto und einer 40-Stunden-Woche arbeiten Sie 173,3 Stunden im Monat.

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So funktioniert es
Formel: Stundenlohn = Monatsbrutto × 12 ÷ (Wochenstunden × 52). Die Monatsstunden ergeben sich als Wochenstunden × 52 ÷ 12, also der exakte Jahresdurchschnitt.
Berechnetes Beispiel
Bei 3.500 € Monatsbrutto und einer 40-Stunden-Woche arbeiten Sie 173,3 Stunden im Monat. Ihr Stundenlohn beträgt 20,19 €, aufs Jahr gerechnet 2.080 Stunden. Der Abstand zum Mindestlohn von 13,90 € liegt bei 6,29 € pro Stunde.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Entscheidend ist die Umrechnung des Monats: Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate). Wer stattdessen durch 4 Wochen teilt, rechnet seinen Stundenlohn systematisch zu hoch.
Der Stundenlohn ist die ehrlichste Vergleichsgroesse ueberhaupt, weil er unterschiedliche Arbeitszeiten sichtbar macht. Ein Angebot mit 2.800 Euro brutto bei 38,5 Wochenstunden ergibt 16,78 Euro pro Stunde bei 166,8 Stunden im Monat. Dasselbe Gehalt bei 40 Stunden waere nur rund 16,15 Euro wert. Wer Angebote nur ueber das Monatsgehalt vergleicht, verschenkt diesen Unterschied und arbeitet im Zweifel jede Woche eine Stunde unbezahlt mehr.
Auch fuer die Mindestlohn-Pruefung ist der Stundenlohn die entscheidende Groesse. Der gesetzliche Mindestlohn betraegt 13,90 Euro pro Stunde, und er gilt fuer jede tatsaechlich geleistete Stunde, nicht nur fuer die vertraglich vereinbarten. Wer regelmaessig unbezahlte Ueberstunden macht, kann rechnerisch unter den Mindestlohn rutschen, ohne dass es auf dem Gehaltszettel auffaellt. Der Rechner zeigt den Abstand zum Mindestlohn deshalb immer mit an.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner beim Vergleich von Jobangeboten mit unterschiedlicher Arbeitszeit, zur Kontrolle des Mindestlohns, bei der Umrechnung auf Teilzeit und wenn Sie als Minijobber Ihre erlaubten Stunden planen.
Schritt für Schritt
- Monatsbrutto eingeben.
- Vertragliche Wochenstunden eintragen (steht im Arbeitsvertrag).
- Berechnen klicken.
- Stundenlohn, Monats- und Jahresstunden sowie Mindestlohn-Abstand ablesen.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Das Monatsbrutto umfasst alle festen Gehaltsbestandteile. Variable Boni verzerren den Stundenlohn, lassen Sie sie für die Grundrechnung weg.
Die Wochenarbeitszeit ist die vertragliche Zeit, nicht die gefühlte mit Überstunden. Wer regelmäßig mehr arbeitet, sollte seinen effektiven Stundenlohn zusätzlich mit den echten Stunden durchrechnen, dafür steht die Jahresstundenzahl bereit.
Als Wochenstunden zaehlt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ohne Pausen. Bei Teilzeitmodellen wie 30 oder 35 Stunden sinkt das Monatsgehalt meist proportional, der Stundenlohn bleibt aber gleich, solange der Arbeitgeber korrekt umrechnet. Genau daran erkennt man unserioese Angebote: Wird bei Teilzeit nicht nur das Gehalt, sondern faktisch auch der Stundensatz gekuerzt, liegt ein Fehler oder eine versteckte Kuerzung vor.
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gehoeren ehrlicherweise in das Jahresbrutto, wenn der Stundenlohn mit Angeboten ohne solche Zahlungen verglichen wird. Ein 13. Gehalt erhoeht den effektiven Stundenlohn um rund 8 Prozent. Der Rechner arbeitet mit dem regulaeren Monatsbrutto, fuer den Angebotsvergleich rechnet man Sonderzahlungen am besten zusaetzlich auf das Jahr um.
Die Methode im Detail
Formel: Stundenlohn = Monatsbrutto × 12 ÷ (Wochenstunden × 52). Die Monatsstunden ergeben sich als Wochenstunden × 52 ÷ 12, also der exakte Jahresdurchschnitt.
Alternativ rechnen manche Arbeitgeber mit dem Faktor 4,35 Wochen pro Monat (rechnerisch inklusive Schaltjahren) oder tariflichen Monatsstunden wie 167 oder 174. Die Abweichungen liegen unter einem Prozent.
Die Formel lautet: Jahresbrutto geteilt durch die Jahresarbeitsstunden, also Wochenstunden mal 52 Wochen. Ein Monat hat im Durchschnitt 4,345 Wochen, nicht genau vier. Wer mit vier Wochen rechnet, ueberzeichnet den Stundenlohn um gut 8 Prozent und wundert sich spaeter ueber die Abweichung. Umgekehrt laesst sich aus einem gewuenschten Stundenlohn das noetige Monatsgehalt ableiten, was in Verhandlungen oft die staerkere Argumentation ist.
Weiteres Beispiel: Teilzeit mit 38,5-Stunden-Woche
Bei 2.600 € brutto in Teilzeit (38,5 Stunden pro Woche) ergibt sich ein Stundenlohn von 15,58 €. Obwohl das Monatsgehalt niedriger ist als im ersten Beispiel, ist der Stundensatz nur wenig geringer: Teilzeit kostet selten Stundenlohn, sie kostet Stunden.
Häufige Fehler
- Den Monat mit 4 Wochen rechnen: Das überzeichnet den Stundenlohn um gut 8 %.
- Brutto- mit Nettostundenlohn verwechseln: Für Netto erst das Nettogehalt aus dem Brutto-Netto-Rechner verwenden.
- Überstunden unsichtbar lassen: Wer dauerhaft 45 statt 40 Stunden arbeitet, verdient effektiv rund 11 % weniger pro Stunde.
- Beim Minijob die Stunden vergessen: Beim Mindestlohn deckeln 603 € die Monatsstunden auf etwa 43.
- Den Stundenlohn aus einem Monat mit vielen Feiertagen ableiten: Das verzerrt den Wert, massgeblich ist der Jahresdurchschnitt.
Praktische Tipps
- Vergleichen Sie Jobangebote immer auf Stundenlohn plus Urlaubstage, nicht auf Monatsgehalt.
- 30 Urlaubstage statt 24 sind wie gut 1 € mehr Stundenlohn, ohne dass sich das Gehalt ändert.
- Bei Gehaltsverhandlungen wirkt 1 € mehr Stundenlohn bei 40 Stunden wie etwa 173 € mehr Monatsbrutto.
- Bei einer Gehaltserhoehung in Stunden denken: 1 Euro mehr pro Stunde sind bei 40 Wochenstunden rund 2.080 Euro mehr im Jahr.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
Weiter entdecken
Passend zu diesem Thema: Minijob-Rechner, Netto-Brutto-Rechner, Brutto-Netto-Rechner und die Übersicht Gehalt & Arbeit.
Referenztabelle
| Monatsbrutto | 38 h/Woche | 40 h/Woche | Stunden / Monat (40 h) |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 15,18 € | 14,42 € | 173,3 |
| 3.000 € | 18,22 € | 17,31 € | 173,3 |
| 3.500 € | 21,26 € | 20,19 € | 173,3 |
| 4.500 € | 27,33 € | 25,96 € | 173,3 |
| 6.000 € | 36,44 € | 34,62 € | 173,3 |
Effektiver Stundenlohn inklusive Überstunden und Urlaub
Der vertragliche Stundenlohn ist nur die halbe Wahrheit: Wer 40 Stunden bezahlt bekommt, aber 45 arbeitet, verliert gut 11 % Stundensatz. Umgekehrt erhöht jeder zusätzliche Urlaubstag Ihren effektiven Lohn, weil dieselbe Jahresleistung auf weniger Anwesenheitstage verteilt wird. Rechnen Sie bei einem Jobwechsel deshalb beide Verträge mit echten Stunden und Urlaubstagen durch, nicht nur mit dem Grundgehalt.
Stundenlohn von Selbständigen: der ehrliche Vergleich
Angestellte vergleichen gern mit dem Stundensatz von Freiberuflern, der Vergleich hinkt: Selbständige zahlen Sozialversicherung komplett selbst, haben keine bezahlten Urlaubs- und Krankheitstage und müssen Akquise- und Leerlaufzeiten mitverdienen. Als grobe Brücke gilt: Ein freier Stundensatz sollte etwa 1,8- bis 2,2-mal so hoch sein wie der vergleichbare Brutto-Stundenlohn eines Angestellten.
Teilzeit und Stundenlohn: was beim Reduzieren wirklich passiert
Wer von 40 auf 32 Stunden reduziert, verliert 20 Prozent Brutto, behaelt aber denselben Stundenlohn. Spuerbarer ist der Effekt beim Netto, weil die Steuerprogression rueckwaerts wirkt: Das verbleibende Gehalt wird im Durchschnitt niedriger besteuert, sodass der Nettoverlust oft nur bei 15 bis 17 Prozent liegt. Rechnet man die gewonnene Zeit dagegen, steigt der Wert pro Arbeitsstunde sogar. Mit dem Brutto-Netto-Rechner laesst sich der genaue Nettoeffekt fuer das eigene Gehalt in wenigen Sekunden nachrechnen.
Mindestlohn-Grenzfaelle: Minijob, Praktikum und Bereitschaft
Im Minijob deckelt der Mindestlohn die Stundenzahl: Bei 603 Euro Monatsverdienst und 13,90 Euro Stundenlohn sind hoechstens gut 43 Stunden im Monat moeglich. Fuer Pflichtpraktika im Studium gilt der Mindestlohn nicht, fuer freiwillige Praktika ueber drei Monate dagegen schon. Bereitschaftszeiten im Betrieb gelten als Arbeitszeit und muessen mindestens mit dem Mindestlohn verguetet werden, reine Rufbereitschaft zu Hause dagegen nur im Einsatzfall. Wer unsicher ist, prueft den eigenen Fall mit dem Stundenlohn aus diesem Rechner gegen die 13,90 Euro. Auch bei der Elternzeit-Teilzeit hilft der Stundenlohn als Kontrollgroesse, weil ElterngeldPlus und Teilzeitgehalt gemeinsam geplant werden muessen.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
Teilen Sie das Monatsbrutto × 12 durch (Wochenstunden × 52). Beispiel: 3.500 € × 12 ÷ (40 × 52) ergibt 20,19 € pro Stunde. Der Umweg übers Jahr ist wichtig, weil ein Monat im Schnitt 4,33 und nicht 4 Wochen hat. Der Rechner oben übernimmt die Rechnung inklusive Monats- und Jahresstunden.
Im Jahresdurchschnitt 173,3 Stunden (40 × 52 ÷ 12). Einzelne Monate schwanken je nach Arbeitstagen zwischen etwa 152 und 184 Stunden. Für den Stundenlohn zählt der Durchschnittswert, für die konkrete Monatsabrechnung die tatsächlichen Arbeitstage. Feiertage ändern am Festgehalt nichts, sie werden wie Arbeitstage bezahlt.
Ihr Stundenlohn muss mindestens 13,90 € betragen, so hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026. Vorsicht bei vielen Überstunden: Auch ein gutes Monatsgehalt kann die Grenze rechnerisch unterschreiten, wenn die echten Stunden mitgezählt werden. Dann besteht ein Nachzahlungsanspruch, bis zu drei Jahre rückwirkend. Ausnahmen gelten nur für enge Gruppen wie Pflichtpraktikanten oder Auszubildende.
Nur zum Teil: Zum Mindestlohn zählen Zahlungen, die die normale Arbeitsleistung vergüten und Ihnen endgültig verbleiben. Nacht- und Sonntagszuschläge zählen in der Regel mit, vermögenswirksame Leistungen oder ein reiner Aufwendungsersatz dagegen nicht. Pauschale Abgeltungsklauseln für Überstunden sind in Mindestlohn-Nähe schnell unwirksam. Im Zweifel zählt das Grundentgelt pro Stunde.
Umgekehrt: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 20 € Stundenlohn und 40-Stunden-Woche sind das 3.466,67 € Monatsbrutto. Diese Rückrechnung hilft in Verhandlungen, wenn die Gegenseite in Stundensätzen spricht, und macht Stunden- und Monatsangebote direkt vergleichbar. Der Gehalt-Umrechner auf dieser Seite rechnet alle Richtungen automatisch.
Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst lag 2024 bei 25,94 € (Destatis). Ob Ihr Lohn gut ist, entscheiden aber Branche, Region und Qualifikation: Spannweiten von unter 15 € in einfachen Dienstleistungen bis über 40 € in IT oder Ingenieurwesen sind normal. Belastbarer als ein Bundeswert ist der Vergleich mit Ihrer Tarif- oder Berufsgruppe.
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das höchstens gut 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche. Wer regelmässig mehr Stunden arbeitet, überschreitet die Grenze und wird sozialversicherungspflichtig. Der Rechner zeigt Ihnen den Abstand Ihres Stundenlohns zum Mindestlohn direkt an.
Ja, zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Wer heute zum Mindestlohn arbeitet, hat dann Anspruch auf die Erhöhung, ohne dass der Arbeitsvertrag geändert werden muss. Monatsgehälter in Mindestlohn-Nähe müssen Arbeitgeber rechtzeitig anpassen, sonst entsteht ein Nachzahlungsanspruch für die Differenz.
Der vertragliche Stundenlohn ändert sich nicht: Urlaubs- und Feiertage werden bei Festgehalt wie Arbeitstage bezahlt. Effektiv steigt Ihr Wert pro tatsächlich geleisteter Stunde aber, weil sich dieselbe Jahresleistung auf weniger Anwesenheitstage verteilt. 30 Urlaubstage statt 24 sind rechnerisch wie gut 1 € mehr Stundenlohn, ohne dass sich das Gehalt ändert.
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