Brutto-Netto-Rechner 2026
Rechnen Sie Ihr Monatsbrutto in Netto um, mit dem amtlichen Lohnsteuertarif 2026 und allen Abzügen im Detail: Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und ein eingetragener Freibetrag. Das Ergebnis zeigt jede Abzugsposition einzeln, pro Monat und pro Jahr.
Der Brutto-Netto-Rechner beantwortet die Frage, die sich fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland stellt: Was landet am Monatsende wirklich auf dem Konto? Wer nach Brutto-Netto-Rechner, Nettogehalt berechnen oder Lohnrechner sucht, will meist ein Jobangebot prüfen, den eigenen Gehaltszettel kontrollieren oder vor einer Verhandlung durchrechnen, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt. Genau dafür zeigt dieses Tool jeden Abzug einzeln, von der Lohnsteuer bis zur Arbeitslosenversicherung, pro Monat und pro Jahr.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Der Brutto-Netto-Rechner beantwortet die Frage, die sich fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland stellt: Was landet am Monatsende wirklich auf dem Konto? Wer nach Brutto-Netto-Rechner, Nettogehalt berechnen oder Lohnrechner sucht, will meist ein Jobangebot prüfen, den eigenen Gehaltszettel kontrollieren oder vor einer Verhandlung durchrechnen, was von einer Gehaltserhöhung übrig bleibt.
Regel und Werte: Die Lohnsteuer wird über den Jahresweg angenähert: Aus dem Jahresbrutto wird das zu versteuernde Einkommen geschätzt (abzüglich Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und Sonderausgabenpauschale 36 €) und darauf der Tarif des § 32a EStG angewandt, in Klasse III als Splittingtarif.
Beispiel: Bei 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit einem Kind bleiben 2.364,42 € netto.

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So funktioniert es
Die Lohnsteuer wird über den Jahresweg angenähert: Aus dem Jahresbrutto wird das zu versteuernde Einkommen geschätzt (abzüglich Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und Sonderausgabenpauschale 36 €) und darauf der Tarif des § 32a EStG angewandt, in Klasse III als Splittingtarif. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer an.
Berechnetes Beispiel
Bei 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit einem Kind bleiben 2.364,42 € netto. Die Abzüge betragen 1.135,58 € pro Monat, auf das Jahr gerechnet ergibt das ein Netto von 28.373,00 €. Der größte Posten ist bei diesem Gehalt die Lohnsteuer, gefolgt von Renten- und Krankenversicherung.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Das Ergebnis listet jede Abzugsposition einzeln auf: Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dazu sehen Sie Monats- und Jahreswerte, denn viele Vergleiche (Bonus, 13. Gehalt, Jahresgespräch) laufen über das Jahr.
Besonders gross ist der Hebel der Steuerklasse. Dasselbe Gehalt von 3.500 Euro brutto ergibt in Steuerklasse I ein Netto von 2.364,42 Euro, in Steuerklasse III dagegen 2.656,92 Euro. Der Unterschied von knapp 293 Euro im Monat ist allerdings kein Geschenk des Staates, sondern nur eine andere Verteilung der Vorauszahlung. Paare gleichen die Differenz ueber die Steuererklaerung wieder aus, weshalb der Blick immer auf die Kombination beider Partner gehoert und nicht auf eine einzelne Klasse.
Auch die Kirchensteuer wirkt staerker, als viele vermuten. Bei 3.500 Euro brutto und Steuerklasse I kostet die Mitgliedschaft in einem Land mit 9 Prozent Kirchensteuer 35,58 Euro im Monat, das Netto sinkt von 2.364,42 Euro auf 2.328,84 Euro. In Bayern und Baden-Wuerttemberg mit 8 Prozent faellt der Abzug etwas geringer aus. Wer keiner Kirche angehoert, waehlt im Rechner einfach keine Kirchensteuer und sieht sofort den vollen Unterschied auf dem Konto.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner vor Gehaltsverhandlungen, bei einem Jobwechsel, für die Haushaltsplanung oder um zu prüfen, was von einer Gehaltserhöhung, einem Bonus oder dem 13. Gehalt tatsächlich übrig bleibt.
Schritt für Schritt
- Bruttogehalt pro Monat eingeben.
- Steuerklasse wählen (I bis VI).
- Kirchensteuer angeben: keine oder pflichtig.
- Bundesland wählen: Es steuert den Kirchensteuersatz (8 oder 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
- Kinderfreibetrag eintragen, falls er in Ihren ELStAM gespeichert ist (senkt Kirchensteuer und Soli).
- Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse eintragen (Durchschnitt 2,9 %).
- Pflegeversicherung: Kinderstand wählen (Kinder senken Ihren Beitrag, Kinderlose über 23 zahlen einen Zuschlag).
- Optional den eingetragenen Freibetrag pro Jahr eintragen, dann Berechnen klicken und alle Abzüge im Detail ablesen.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Das Bruttogehalt ist Ihr vertragliches Monatsgehalt vor allen Abzügen. Die Steuerklasse steuert die Höhe der Lohnsteuer am stärksten: Klasse III ist für den Hauptverdiener eines Paares gedacht, Klasse V ist das Gegenstück, Klasse VI gilt für Zweitjobs.
Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren 2,4 Prozent, Eltern mit einem Kind 1,8 Prozent, mit weiteren Kindern sinkt der Satz um je 0,25 Prozentpunkte.
Das Bundesland steuert zwei Dinge: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Lohnsteuer, in allen anderen Ländern 9 Prozent, der Rechner setzt den Satz automatisch. In Sachsen gilt ausserdem eine Besonderheit in der Pflegeversicherung: Dort tragen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr, weil der Arbeitgeberanteil wegen des Buss- und Bettags niedriger ist.
Der Kinderfreibetrag beträgt 9.756 € pro Kind und Jahr, inklusive Betreuungsfreibetrag. Auf die Lohnsteuer selbst wirkt er bei Arbeitnehmern nicht, aber Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden immer aus einer um den Freibetrag geminderten, fiktiven Lohnsteuer berechnet. Wer Kirchensteuer zahlt und Kinder hat, spart dadurch Monat für Monat. Tragen Sie den in Ihren ELStAM gespeicherten Wert ein, meist 0,5 pro Kind und Elternteil.
Jede Krankenkasse setzt ihren Zusatzbeitrag selbst fest, der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Sie zahlen davon nur die Hälfte, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse oder im Beitragsschreiben. Ein Unterschied von einem Prozentpunkt macht bei 3.500 € brutto rund 17 € netto im Monat aus.
Ein eingetragener Freibetrag (§ 39a EStG) senkt Ihre Lohnsteuer schon jeden Monat, statt dass Sie die Erstattung erst über die Steuererklärung erhalten. Eingetragen werden zum Beispiel Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags oder Kinderbetreuungskosten. Tragen Sie hier den Jahresbetrag aus Ihren ELStAM ein; wer einen Freibetrag nutzt, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Die Methode im Detail
Die Lohnsteuer wird über den Jahresweg angenähert: Aus dem Jahresbrutto wird das zu versteuernde Einkommen geschätzt (abzüglich Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und Sonderausgabenpauschale 36 €) und darauf der Tarif des § 32a EStG angewandt, in Klasse III als Splittingtarif. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer an.
Die Sozialversicherung nutzt die geltenden Sätze: Krankenversicherung 14,6 % plus der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse (Durchschnitt 2,9 %, je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber), Pflegeversicherung 3,6 % gesamt, Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV 5.812,50 €, RV/AV 8.450 € pro Monat). Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berechnet der Rechner aus einer fiktiven Lohnsteuer, bei der Ihr Kinderfreibetrag (9.756 € je Kind) bereits abgezogen ist, so wie es das amtliche Verfahren vorsieht. In Sachsen erhöht sich Ihr Pflegebeitrag um 0,5 Prozentpunkte. Das Ergebnis ist eine enge Näherung, keine amtliche Abrechnung.
Nicht abgebildet sind individuelle Vereinbarungen wie eine betriebliche Altersvorsorge per Gehaltsumwandlung, vermoegenswirksame Leistungen oder ein Dienstwagen mit geldwertem Vorteil. Solche Bausteine senken das Auszahlungsnetto, erhoehen aber den Gesamtwert des Pakets oder verlagern Geld in die Vorsorge. Fuer einen fairen Vergleich von zwei Angeboten gilt deshalb: erst das reine Gehalt mit diesem Rechner vergleichen, danach die Zusatzleistungen getrennt bewerten und erst am Ende beide Teile zusammen betrachten.
Weiteres Beispiel: Steuerklasse III mit Kirchensteuer
Bei 2.500 € brutto, Steuerklasse III und 9 Prozent Kirchensteuer bleiben 1.971,25 € netto. Trotz Kirchensteuer ist das Netto deutlich höher als in Steuerklasse I, weil die Klasse III den Splittingtarif nutzt und die Lohnsteuer dadurch stark sinkt. Zum Ausgleich zahlt der Partner in Klasse V entsprechend mehr.
Häufige Fehler
- Brutto mit dem Netto eines Angebots vergleichen: Vergleichen Sie immer gleiche Größen (Jahresbrutto gegen Jahresbrutto).
- Die Steuerklasse des Partners ignorieren: III und V funktionieren nur als Paar, einzeln betrachtet täuscht Klasse V.
- Kirchensteuer vergessen: Sie macht bei mittleren Einkommen schnell 40 bis 80 € im Monat aus.
- Sonderzahlungen vergessen: Weihnachtsgeld und Boni erhöhen das Jahresnetto spürbar, der Monatsblick allein greift zu kurz.
- Nur das Monatsnetto vergleichen und das 13. Gehalt vergessen: Zwei Angebote mit gleichem Monatsgehalt koennen sich im Jahr um mehrere tausend Euro unterscheiden.
Praktische Tipps
- Rechnen Sie Angebote immer auf das Jahresbrutto um, inklusive 13. Gehalt, Bonus und geldwerten Vorteilen.
- Prüfen Sie als Paar einmal im Jahr, ob III/V oder IV/IV besser passt: Der Steuerklassen-Vergleich auf dieser Seite rechnet es in einer Minute.
- Tragen Sie den echten Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ein statt des Durchschnitts (2,9 %): Bei 3.500 € brutto bringt ein Prozentpunkt weniger rund 17 € mehr Netto im Monat.
- Fuer die Steuerklasse des Partners immer beide Gehaelter gemeinsam rechnen, erst die Summe zeigt, ob III/V oder IV/IV unterm Strich besser passt.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
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Referenztabelle
| Brutto / Monat | Steuerklasse | Kirchensteuer | Netto / Monat | Netto / Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | I | nein | 1.493,58 € | 17.923,00 € |
| 3.000 € | I | nein | 2.080,58 € | 24.967,00 € |
| 3.500 € | I | nein | 2.364,42 € | 28.373,00 € |
| 4.000 € | I | 9 % | 2.595,65 € | 31.147,77 € |
| 5.000 € | III | nein | 3.553,50 € | 42.642,00 € |
| 6.000 € | IV | nein | 3.698,95 € | 44.387,38 € |
Sonderfälle: Azubis, Rentner, Zweitjob
Auszubildende zahlen unterhalb der Geringverdienergrenze von 325 € keine eigenen Sozialbeiträge, der Arbeitgeber trägt alles. Rentner mit Job zahlen aus der Rente eigene Kranken- und Pflegebeiträge, im Job gelten je nach Beschäftigungsart reduzierte Sätze. Ein Zweitjob läuft in Steuerklasse VI ohne Grundfreibetrag und wirkt deshalb auf dem Gehaltszettel besonders teuer, die zu viel gezahlte Steuer kommt über die Steuererklärung zurück.
Warum der Gehaltszettel vom Rechner abweichen kann
Der Rechner kennt Ihre individuellen Merkmale nicht: eingetragene Freibeträge, ein höherer oder niedrigerer Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, vermögenswirksame Leistungen, Dienstwagen oder Sachbezüge verändern das echte Netto. Auch die Vorsorgepauschale der echten Lohnabrechnung rechnet minimal anders. Abweichungen von wenigen Euro sind normal, bei dreistelligen Differenzen lohnt sich ein Blick auf die Abrechnung oder ein Anruf in der Lohnbuchhaltung.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
Das hängt vor allem von Steuerklasse und Kirchensteuer ab. In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben derzeit etwa 2.364,42 € übrig. Mit Kirchensteuer sind es je nach Bundesland rund 32 bis 36 € weniger, in Steuerklasse III entsprechend mehr.
Gehaltserhöhungen, geänderte Beitragssätze zum Jahreswechsel und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld verändern das Bild. Außerdem wirken Beitragsbemessungsgrenzen: Wer sie im Laufe des Jahres erreicht, zahlt ab dann weniger Sozialabgaben und hat ein höheres Netto. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nicht gleichmaessig verteilt werden, sondern im Auszahlungsmonat konzentriert versteuert werden.
Brutto ist Ihr Gehalt vor allen Abzügen, netto ist der Auszahlungsbetrag nach Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer sowie den vier Sozialversicherungen. Vom Brutto gehen je nach Einkommen und Steuerklasse grob 30 bis 45 % ab.
Für Alleinstehende ist es regelmäßig die Steuerklasse I, für den Hauptverdiener eines Paares die III, allerdings nur im Paket mit der V des Partners. Klasse II bringt Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag von 4.260 €. Unterm Strich entscheidet bei Paaren immer die Summe beider Nettos, nicht ein einzelner Gehaltszettel.
Die große Mehrheit der Arbeitnehmer zahlt keinen Soli mehr. Er fällt erst an, wenn Ihre Lohnsteuer die Freigrenze von 20.350 € im Jahr (Alleinstehende) übersteigt, also grob ab einem sehr hohen fünfstelligen Jahresbrutto. In der Milderungszone steigt er dann langsam bis auf 5,5 % der Lohnsteuer.
Er bildet das amtliche Verfahren mit dem aktuellen Tarif, Splitting für Klasse III und den Beitragsbemessungsgrenzen eng nach. Abweichungen zum echten Gehaltszettel von wenigen Euro sind normal, etwa durch Ihren individuellen KV-Zusatzbeitrag oder eingetragene Freibeträge. Für Verhandlungen und Planung ist die Genauigkeit mehr als ausreichend.
Weil das Bundesland den Kirchensteuersatz bestimmt: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Ländern. Ausserdem gilt in Sachsen eine Sonderregel in der Pflegeversicherung, dort zahlen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr. Der Rechner übernimmt beide Regeln automatisch, Sie müssen nur Ihr Bundesland wählen.
Auf die Lohnsteuer wirkt der Kinderfreibetrag bei Arbeitnehmern nicht, wohl aber auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Beide werden aus einer fiktiven Lohnsteuer berechnet, bei der 9.756 € pro Kind abgezogen sind. Wer Kirchensteuer zahlt, merkt das jeden Monat. Ohne Kirchensteuer und ohne Soli bleibt das Monatsnetto gleich, der Vorteil zeigt sich dann erst in der Steuererklärung im Vergleich zum Kindergeld.
Ihre Kasse veröffentlicht ihren Zusatzbeitrag auf ihrer Website und im Beitragsschreiben zum Jahreswechsel. Der Durchschnitt aller Kassen liegt 2026 bei 2,9 Prozent, einzelne Kassen liegen deutlich darunter oder darüber. Weil Sie nur die Hälfte zahlen, macht ein Prozentpunkt Unterschied bei 3.500 € brutto rund 17 € netto im Monat aus, ein Kassenwechsel kann sich also lohnen.
Mit einem Freibetrag nach § 39a EStG berücksichtigt Ihr Arbeitgeber hohe Werbungskosten, Kinderbetreuung oder andere Abzüge schon jeden Monat statt erst in der Steuererklärung. Ihr Netto steigt sofort, unterm Strich zahlen Sie aber nicht weniger Steuer, Sie erhalten sie nur früher. Beantragt wird der Freibetrag über ELSTER beim Finanzamt, danach ist eine Steuererklärung Pflicht.
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