Gehalt & Arbeit

Lohnsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Lohnsteuer 2026 pro Monat und pro Jahr, nach dem Tarif des § 32a EStG: mit Steuerklasse und Splitting für Klasse III, Bundesland und Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und einem eingetragenen Freibetrag. Dazu zeigt der Rechner Ihren durchschnittlichen Steuersatz und Ihren Grenzsteuersatz.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die monatliche Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt einbehält. Dieser Rechner zeigt Ihre voraussichtliche Lohnsteuer pro Monat und Jahr, inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kurzüberblick

So funktioniert es: Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die monatliche Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt einbehält.

Regel und Werte: Gerechnet wird mit dem Tarif des § 32a EStG: Grundfreibetrag 12.348 €, danach zwei Progressionszonen, ab 69.878 € zvE 42 %, ab 277.825 € 45 %.

Beispiel: Bei 48.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer beträgt die Lohnsteuer 6.147,00 € im Jahr, also 512,25 € im Monat.

Ordner mit der Aufschrift Steuer neben Taschenrechner und Einkommensteuererklärung auf einem Schreibtisch
Ordner mit der Aufschrift Steuer neben Taschenrechner und Einkommensteuererklärung auf einem Schreibtisch

Jetzt berechnen

So funktioniert es

Gerechnet wird mit dem Tarif des § 32a EStG: Grundfreibetrag 12.348 €, danach zwei Progressionszonen, ab 69.878 € zvE 42 %, ab 277.825 € 45 %. Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Brutto angenähert (abzüglich Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgabenpauschale 36 €, in Klasse II zusätzlich der Entlastungsbetrag von 4.260 €).

Berechnetes Beispiel

Bei 48.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer beträgt die Lohnsteuer 6.147,00 € im Jahr, also 512,25 € im Monat. Ihr Grenzsteuersatz beträgt 30,7 %: Von jedem weiteren Euro Gehalt gingen also knapp ein Drittel als Lohnsteuer ab, dazu käme noch die Sozialversicherung.

So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis

Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.

Prüfhinweis 2026: Alle Werte auf dieser Seite entsprechen dem geprüften Stand 2026. Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzt keine amtliche Berechnung oder Beratung; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle.

Zusätzlich sehen Sie Ihren durchschnittlichen Steuersatz (was Sie insgesamt zahlen) und den Grenzsteuersatz (was vom nächsten verdienten Euro abgeht). Der Grenzsteuersatz entscheidet, was von Gehaltserhöhungen, Boni und Überstunden wirklich bleibt.

Die Steuerklasse allein kann die monatliche Lohnsteuer fast halbieren oder verdoppeln. Bei 60.000 Euro Jahresbrutto zeigt der Rechner in Steuerklasse III eine Jahressteuer von 4.668 Euro, also 389 Euro im Monat, waehrend bei 48.000 Euro in Steuerklasse I bereits 6.147 Euro im Jahr anfallen. Dieser scheinbare Widerspruch erklaert sich aus dem Splittingtarif der Klasse III, der das Einkommen rechnerisch auf zwei Personen verteilt. Entscheidend ist deshalb immer, welche Kombination ein Paar gemeinsam waehlt.

Fuer Gehaltsverhandlungen ist der Grenzsteuersatz die wichtigste Zahl des Rechners. Er zeigt, welcher Anteil von der naechsten Erhoehung oder vom Bonus beim Finanzamt landet. Bei 36.000 Euro Jahresbrutto in Steuerklasse I liegt er bei etwa 27,4 Prozent, der Durchschnittssatz dagegen nur bei 12,6 Prozent. Wer mit dem Durchschnittssatz rechnet, unterschaetzt die Belastung jeder Erhoehung deutlich und plant sein neues Netto regelmaessig zu optimistisch.

Wann dieses Tool sinnvoll ist

Nutzen Sie den Rechner, wenn Sie Ihre Steuerlast für die Jahresplanung kennen wollen, eine Gehaltserhöhung bewerten, den Effekt eines Steuerklassenwechsels abschätzen oder Ihre Steuererklärung vorbereiten.

Schritt für Schritt

  1. Bruttojahreseinkommen eingeben (Monatsgehalt × 12 plus feste Sonderzahlungen).
  2. Steuerklasse wählen (I bis VI).
  3. Kirchensteuer angeben: keine oder pflichtig.
  4. Bundesland wählen: Es steuert den Kirchensteuersatz (8 oder 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
  5. Kinderfreibetrag eintragen, falls er in Ihren ELStAM gespeichert ist (senkt Kirchensteuer und Soli).
  6. Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse eintragen (Durchschnitt 2,9 %).
  7. Pflegeversicherung: Kinderstand wählen, er fliesst in die Vorsorgepauschale ein.
  8. Optional den eingetragenen Freibetrag pro Jahr eintragen, dann Berechnen klicken: Lohnsteuer pro Monat und Jahr, Soli, Kirchensteuer und beide Steuersätze ablesen.

Felder und Ergebnisse, erklärt

Das Bruttojahreseinkommen ist die Basis, denn die Lohnsteuer wird im amtlichen Verfahren immer auf das Jahr gerechnet und dann auf Monate verteilt. Die Steuerklasse entscheidet über Grundfreibetrag und Splitting.

Der durchschnittliche Steuersatz teilt Ihre Lohnsteuer durch das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz misst die Steuer auf die nächsten 1.000 € Einkommen und ist die ehrliche Zahl für alle Fragen rund um Mehrverdienst.

Das Jahresbrutto ist die Summe aller laufenden Bezuege in zwoelf Monaten, inklusive regelmaessiger Zulagen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder ein Jahresbonus werden lohnsteuerlich als sonstige Bezuege behandelt und koennen die Jahressteuer ueberproportional erhoehen, weil sie in der Progression oben aufsetzen. Fuer eine realistische Planung gibt man deshalb am besten das tatsaechliche Jahresbrutto inklusive der erwarteten Sonderzahlungen ein.

Die Pflegeversicherung fliesst in die Vorsorgepauschale ein und senkt dadurch leicht die Lohnsteuer. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 2,4 Prozent, Eltern 1,8 Prozent, mit weiteren Kindern sinkt der Satz schrittweise. Der Unterschied ist klein, aber in der Abrechnung sichtbar. Wer im Rechner einen anderen PV-Satz waehlt als auf dem Gehaltszettel steht, erzeugt eine Abweichung, die schnell wie ein Rechenfehler aussieht, aber nur ein falscher Ausgangswert ist.

Das Bundesland steuert den Kirchensteuersatz (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent) und in Sachsen einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegebeitrag. Der Kinderfreibetrag von 9.756 € pro Kind senkt die Lohnsteuer selbst nicht, wohl aber Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, weil beide aus einer fiktiven, um den Freibetrag geminderten Lohnsteuer berechnet werden.

Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %) verändert die Vorsorgepauschale und damit leicht die Lohnsteuer. Ein eingetragener Freibetrag nach § 39a EStG senkt dagegen direkt das zu versteuernde Einkommen: Wer hohe Werbungskosten hat, zahlt dadurch jeden Monat weniger Lohnsteuer statt erst auf die Erstattung zu warten.

Die Methode im Detail

Gerechnet wird mit dem Tarif des § 32a EStG: Grundfreibetrag 12.348 €, danach zwei Progressionszonen, ab 69.878 € zvE 42 %, ab 277.825 € 45 %. Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Brutto angenähert (abzüglich Arbeitnehmer-Sozialabgaben, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgabenpauschale 36 €, in Klasse II zusätzlich der Entlastungsbetrag von 4.260 €).

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € (bei Splitting 40.700 €) an und wird in der Milderungszone gedeckelt. Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % der Lohnsteuer.

Der Rechner bildet die Lohnsteuer als Jahressteuer auf das geschaetzte zu versteuernde Einkommen ab und teilt sie durch zwoelf. In der echten Lohnabrechnung laeuft die Rechnung ueber die Vorsorgepauschale und die amtlichen Lohnsteuertabellen des Programmablaufplans, was zu kleinen Abweichungen von wenigen Euro fuehren kann. Inhaltlich bleibt die Aussage gleich: Massgeblich sind Tarif, Steuerklasse und die beruecksichtigten Pauschalen, nicht das Gefuehl beim Blick auf den Gehaltszettel.

Weiteres Beispiel: Splitting in Klasse III

Bei 60.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse III sinkt die Lohnsteuer auf 4.668,00 € im Jahr. Der Splittingtarif halbiert rechnerisch das Einkommen und verdoppelt die Steuer darauf, was bei einem alleinverdienenden Paar die Progression deutlich abflacht. In Klasse I wäre die Steuer auf dasselbe Gehalt um mehrere tausend Euro höher.

Häufige Fehler

  • Lohnsteuer mit der endgültigen Einkommensteuer verwechseln: Die Erklärung kann zu Erstattung oder Nachzahlung führen.
  • Durchschnitts- mit Grenzsteuersatz verwechseln und Gehaltserhöhungen falsch bewerten.
  • Die Steuerklasse V isoliert betrachten: Sie ist nur die Kehrseite der III.
  • Sonderzahlungen vergessen: Sie erhöhen das Jahresbrutto und damit die Jahressteuer überproportional.
  • Die Lohnsteuer eines Monats mal zwoelf nehmen und als Jahressteuer ansehen: Sonderzahlungen und der Arbeitgeber-Jahresausgleich machen die Jahresrechnung anders.

Praktische Tipps

  • Für Erhöhungen und Boni zählt allein der Grenzsteuersatz plus rund 21 % Sozialversicherung (unterhalb der Bemessungsgrenzen).
  • Mit einem eingetragenen Freibetrag (z. B. für Werbungskosten) senken Sie die monatliche Lohnsteuer sofort, statt auf die Erstattung zu warten.
  • Paare sollten die Klassenkombination jährlich prüfen, besonders nach Gehaltsänderungen oder Elternzeit.
  • Vor einem Jobwechsel beide Angebote mit identischer Steuerklasse vergleichen, sonst vergleicht man Abzuege statt Gehaelter.

Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.

Weiter entdecken

Passend zu diesem Thema: Minijob-Rechner, Netto-Brutto-Rechner, Stundenlohn-Rechner und die Übersicht Gehalt & Arbeit.

Referenztabelle

JahresbruttoSteuerklasseLohnsteuer / JahrLohnsteuer / MonatGrenzsteuersatz
30.000 €I2.171,00 €180,92 €25,7 %
40.000 €I4.294,00 €357,83 €28,5 %
48.000 €I6.147,00 €512,25 €30,7 %
60.000 €I9.186,00 €765,50 €33,9 %
60.000 €III4.668,00 €389,00 €25,8 %
80.000 €IV15.364,00 €1.280,33 €39,8 %

Lohnsteuer oder Einkommensteuer: der Unterschied

Die Einkommensteuer ist die Jahressteuer auf Ihr gesamtes Einkommen. Die Lohnsteuer ist nur ihre Erhebungsform bei Arbeitnehmern: Der Arbeitgeber führt sie monatlich ab, am Jahresende wird über die Steuererklärung abgerechnet. Wer nur Lohnsteuer gezahlt hat und keine Erklärung abgibt, verschenkt oft Geld: Im Schnitt gab es zuletzt 1.240 € Erstattung (Destatis), weil Werbungskosten und Pauschalen erst in der Erklärung voll wirken.

Warum die Lohnsteuer bei gleichem Gehalt Jahr für Jahr anders ausfällt

Der Tarif wird regelmäßig an die Inflation angepasst, damit Gehaltserhöhungen, die nur die Teuerung ausgleichen, nicht überproportional besteuert werden (kalte Progression). Dafür steigen Grundfreibetrag und die Tarifeckwerte turnusmäßig. Bei gleichem Gehalt sinkt die Lohnsteuer nach solchen Anpassungen leicht, wer eine Erhöhung bekommt, zahlt wegen der Progression trotzdem oft mehr als zuvor.

Freibetrag eintragen lassen statt auf die Erstattung warten

Wer hohe Werbungskosten hat (langer Arbeitsweg, doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer), kann sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Die Lohnsteuer sinkt dann jeden Monat, das Netto steigt sofort. Der Preis: Sie sind danach zur Steuererklärung verpflichtet. Der Antrag geht formlos über ELSTER und gilt in der Regel für zwei Jahre.

Lohnsteuer im zweiten Job: warum Klasse VI so teuer wirkt

Ein Nebenjob laeuft fast immer in Steuerklasse VI, weil Grundfreibetrag und Pauschalen bereits im Hauptjob beruecksichtigt sind. Jeder Euro des Zweitjobs wird deshalb ab dem ersten Euro mit dem persoenlichen Grenzsteuersatz belastet, was auf dem Gehaltszettel brutal aussieht. Endgueltig ist das nicht: In der Steuererklaerung werden beide Jobs zusammen veranlagt, und zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt zurueck. Pflicht ist die Erklaerung bei Klasse VI ohnehin, weshalb sich der Nebenjob am Jahresende oft freundlicher darstellt als im Monat.

Offizielle Quellen

Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.

Häufige Fragen

3.000 € im Monat sind 36.000 € im Jahr. In Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer dafür 3.419 € im Jahr, also 284,92 € im Monat, bei einem Durchschnittssatz von 12,6 %. Mit Kirchensteuer kommen je nach Bundesland rund 23 bis 26 € monatlich hinzu. In Klasse III fällt die Steuer deutlich niedriger aus.

Der Durchschnittssatz liegt bei mittleren Einkommen zwischen 12 und 22 %, der Grenzsteuersatz zwischen 26 und 42 %. Die oft genannten 42 % sind der Spitzensteuersatz, der als Grenzsatz erst ab 69.878 € zu versteuerndem Einkommen greift. Bei 60.000 € in Klasse III liegt der Durchschnitt bei nur 10,1 %, der Grenzsatz bei 25,8 %.

Die Einkommensteuer ist die eigentliche Jahressteuer auf Ihr gesamtes Einkommen. Die Lohnsteuer ist ihre monatliche Vorauszahlung bei Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber einbehält und abführt. Nach der Steuererklärung wird beides verrechnet: Zu viel gezahlte Lohnsteuer gibt es zurück, zu wenig müssen Sie nachzahlen. Fest steht die endgültige Steuer erst mit dem Steuerbescheid.

Meist liegt es an Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, die im Auszahlungsmonat mitversteuert werden, oder an einer Gehaltserhöhung. Auch geänderte ELStAM-Merkmale (Steuerklasse, Freibetrag, Kirchenaustritt) wirken ab dem Monat ihrer Meldung. Manche Arbeitgeber nehmen im Dezember ausserdem einen internen Jahresausgleich vor, der kleine Korrekturen der Vormonate bündelt.

Ja, über mehrere Wege: Freibetrag für hohe Werbungskosten eintragen lassen, als Paar die Steuerklassenkombination optimieren, Entgeltumwandlung (bAV) nutzen oder Sachbezüge statt Barlohn vereinbaren. Der Freibetrag senkt die Steuer sofort im Monat, verpflichtet aber in der Regel zur Steuererklärung. Endgültig senken Spenden, Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen die Steuer in der Erklärung.

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt keine Steuer an. Weil vorher Pauschalen und Sozialabgaben abgehen, bleibt ein Monatsbrutto von grob 1.300 bis 1.400 € in Klasse I praktisch lohnsteuerfrei. Bei Minijobs bis 603 € übernimmt der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschalsteuer von 2 %.

Aus Ihrem Jahresbrutto wird das zu versteuernde Einkommen geschätzt: ab gehen die Sozialabgaben (als Vorsorgepauschale), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und die Sonderausgabenpauschale von 36 €. Darauf wird der Tarif des § 32a EStG angewandt, in Klasse III als Splittingtarif. Die Jahressteuer wird dann auf die zwölf Monate verteilt.

Klasse III nutzt den Splittingtarif: Das Einkommen wird rechnerisch halbiert, die Steuer darauf verdoppelt, was die Progression stark abflacht. Klasse V ist das Gegenstück ohne Grundfreibetrag und ohne Pauschalen, deshalb wirkt sie so teuer. Unterm Strich zahlt das Paar dieselbe Jahressteuer, nur die Verteilung zwischen beiden Gehältern ändert sich.

4.000 € im Monat sind 48.000 € im Jahr. In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer beträgt die Lohnsteuer 6.147 € im Jahr, also 512,25 € im Monat, und der Grenzsteuersatz liegt bei 30,7 %. Mit Kirchensteuer kommen je nach Bundesland rund 41 bis 46 € monatlich hinzu.

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