Kfz-Steuer-Rechner 2026
Kfz-Steuer 2026 berechnen: Hubraum, CO2-Ausstoß nach WLTP und Erstzulassung eingeben, der Rechner wendet die Stufen des § 9 KraftStG an (2 Euro bis 4 Euro je Gramm über 95 g/km) und zeigt Hubraum-Anteil, CO2-Anteil und die Jahressteuer für Benziner und Diesel.
Die Kfz-Steuer für Pkw setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Hubraum-Anteil (2 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner, 9,50 € beim Diesel) und einem CO2-Anteil, der ab einem Freibetrag von 95 g/km beginnt.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Die Kfz-Steuer für Pkw setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Hubraum-Anteil (2 € je angefangene 100 cm³ beim Benziner, 9,50 € beim Diesel) und einem CO2-Anteil, der ab einem Freibetrag von 95 g/km beginnt.
Regel und Werte: Die Formel folgt § 9 KraftStG: Steuer gleich Hubraumkomponente plus CO2-Komponente.
Beispiel: Ein Benziner mit 1.197 cm³ Hubraum und 125 g/km CO2, zugelassen ab 2021: Hubraum-Anteil 12 angefangene 100er mal 2 € gleich 24 €.

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So funktioniert es
Die Formel folgt § 9 KraftStG: Steuer gleich Hubraumkomponente plus CO2-Komponente. Die CO2-Stufen ab 2021 lauten: bis 115 g/km 2 €, bis 135 g/km 2,20 €, bis 155 g/km 2,50 €, bis 175 g/km 2,90 €, bis 195 g/km 3,40 €, darüber 4 € je Gramm oberhalb von 95 g/km.
Berechnetes Beispiel
Ein Benziner mit 1.197 cm³ Hubraum und 125 g/km CO2, zugelassen ab 2021: Hubraum-Anteil 12 angefangene 100er mal 2 € gleich 24 €. CO2-Anteil: 30 g über dem Freibetrag, davon 20 g zu 2 € und 10 g zu 2,20 €, ergibt 62 €. Die Jahressteuer beträgt 86 €, also gut 7 € im Monat.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Für Erstzulassungen ab 2021 ist der CO2-Anteil gestaffelt: Die ersten Gramm über dem Freibetrag kosten 2 €, mit steigendem Ausstoß wächst der Satz auf bis zu 4 € je Gramm ab 195 g/km. Sparsame Autos werden so überproportional begünstigt, durstige deutlich stärker belastet als früher.
Die Spanne ist enorm: Ein kleiner Benziner mit 999 Kubikzentimetern und 95 Gramm CO2 kostet 20 Euro im Jahr, ein Diesel mit knapp zwei Litern Hubraum und 150 Gramm CO2 dagegen 311,50 Euro. Eingezogen wird die Steuer vom Hauptzollamt per SEPA-Lastschrift, ohne Mandat gibt es keine Zulassung. Der Bescheid kommt einmal, danach läuft die Abbuchung jedes Jahr automatisch, bis das Fahrzeug abgemeldet oder verkauft wird.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner vor dem Autokauf, um Modelle nicht nur nach Verbrauch, sondern nach der laufenden Steuer zu vergleichen, und um den Steuerbescheid Ihres aktuellen Fahrzeugs zu prüfen.
Schritt für Schritt
- Antrieb wählen (Benzin, Diesel oder Elektro).
- Hubraum aus dem Fahrzeugschein eingeben (Feld P.1, in cm³).
- CO2-Wert nach WLTP eingeben (Feld V.7 im Schein).
- Zeitraum der Erstzulassung wählen, weil sich die CO2-Sätze 2021 geändert haben.
- Jahressteuer ablesen.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Der Hubraum wird auf volle 100 cm³ aufgerundet: Aus 1.197 cm³ werden 12 Berechnungseinheiten. Beim CO2 zählt der WLTP-Wert aus dem Fahrzeugschein (Feld V.7), nicht der alte NEFZ-Wert, der deutlich niedriger lag.
Plug-in-Hybride werden wie normale Verbrenner behandelt, ihr niedriger Norm-CO2-Wert lässt den CO2-Anteil aber klein ausfallen. Reine Elektrofahrzeuge sind im Rechner eine eigene Antriebsart: Für sie fallen weder Hubraum- noch CO2-Anteil an, und nach der Befreiung gilt der halbe gewichtbasierte Satz.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 2009 und 2013 gelten abweichende Freibeträge (110 bzw. 120 g/km); dieser Rechner bildet die großen Gruppen ab 2014 und ab 2021 ab.
Die Methode im Detail
Die Formel folgt § 9 KraftStG: Steuer gleich Hubraumkomponente plus CO2-Komponente. Die CO2-Stufen ab 2021 lauten: bis 115 g/km 2 €, bis 135 g/km 2,20 €, bis 155 g/km 2,50 €, bis 175 g/km 2,90 €, bis 195 g/km 3,40 €, darüber 4 € je Gramm oberhalb von 95 g/km.
Bei älteren Fahrzeugen (Erstzulassung 2014 bis 2020) gilt ein einheitlicher Satz von 2 € je Gramm über 95 g/km. Maßgeblich ist immer das Erstzulassungsdatum im Fahrzeugschein, nicht Baujahr oder Kaufdatum. Reine Elektrofahrzeuge sind befristet steuerfrei (siehe eigenes Ergebnis im Rechner).
Weiteres Beispiel: Diesel-SUV
Ein Diesel mit 1.968 cm³ und 140 g/km, Erstzulassung ab 2021: Hubraum-Anteil 20 Einheiten mal 9,50 € gleich 190 €. CO2-Anteil für 45 g über Freibetrag: 20 mal 2 € plus 20 mal 2,20 € plus 5 mal 2,50 € ergibt 96,50 €. Gesamtsteuer 286,50 € pro Jahr. Der Dieselzuschlag beim Hubraum macht den größten Unterschied zum Benziner.
Häufige Fehler
- Den NEFZ-CO2-Wert statt WLTP verwenden: Der Scheinwert (V.7) ist maßgeblich und meist höher.
- Hubraum nicht aufrunden: Das Gesetz verlangt je angefangene 100 cm³.
- Beim Elektroauto eine Steuer erwarten: Reine Stromer sind bis Ende 2030 befreit, Hybride dagegen nicht.
- Das Baujahr statt der Erstzulassung ansetzen: Für den Tarif zählt allein das Zulassungsdatum im Schein.
Praktische Tipps
- Beim Gebrauchtwagenkauf auf das Erstzulassungsdatum achten: Diesel ab 2021 mit hohem CO2-Wert werden spürbar teurer als gleich alte Benziner.
- Die Steuer wird jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen, ein Verkauf unterbricht sie taggenau.
- Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen pauschal 191,73 €, das kann bei großen Motoren günstiger sein.
- Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens die Steuer beider Kandidaten rechnen: 200 Euro Unterschied pro Jahr sind über die Haltedauer ein vierstelliger Betrag.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
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Referenztabelle
| Fahrzeug | Hubraum | CO2 | Steuer/Jahr |
|---|---|---|---|
| Kleinwagen Benzin (ab 2021) | 998 cm³ | 100 g/km | 30 € |
| Kompakt-Benziner (ab 2021) | 1.197 cm³ | 125 g/km | 86 € |
| Familien-Diesel (ab 2021) | 1.968 cm³ | 140 g/km | 286,50 € |
| Sport-Benziner (ab 2021) | 2.998 cm³ | 220 g/km | 420 € |
CO2-Stufen ab 2021: der Tarif im Wortlaut
Die Stufen gelten je Gramm oberhalb des Freibetrags von 95 g/km: 96 bis 115 g/km kosten 2,00 €, 116 bis 135 g/km 2,20 €, 136 bis 155 g/km 2,50 €, 156 bis 175 g/km 2,90 €, 176 bis 195 g/km 3,40 € und jedes Gramm darüber 4,00 €. Ein Auto mit 220 g/km zahlt allein für den CO2-Teil 360 €, eines mit 100 g/km dagegen nur 10 €.
Elektroautos: Befreiung bis 2030, danach halber Satz
Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind für zehn Jahre ab Zulassung von der Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035 (Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2026). Danach berechnet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht mit 50 Prozent Ermäßigung. Für viele Stromer bleibt es auch dann bei deutlich unter 100 € im Jahr.
Warum der Steuerbescheid vom Rechner abweichen kann
Für Zulassungen zwischen 2009 und 2013 gelten höhere CO2-Freibeträge von 110 bzw. 120 g/km, davor greift ein reines Hubraumsystem ohne CO2-Komponente. Auch Fahrzeuge mit Saison- oder Wechselkennzeichen und schwerbehinderte Halter mit Ermäßigungen folgen Sonderregeln. Maßgeblich ist immer Ihr Bescheid vom Zoll.
Bundeslaender und Klassen: warum es keine regionalen Unterschiede gibt
Anders als bei der Grunderwerbsteuer ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer mit einheitlichen Sätzen, das Bundesland spielt für die Höhe keine Rolle. Unterschiede entstehen allein durch Fahrzeugdaten: Hubraum, CO2-Wert, Antrieb und Erstzulassung. Wer zwei identische Autos in verschiedenen Städten vergleicht, zahlt exakt dieselbe Steuer, ein Umzug ändert an der Kfz-Steuer nichts. Weil der Zulassungszeitraum über die Strenge des CO2-Tarifs entscheidet, können zwei optisch identische Autos trotzdem verschieden besteuert werden.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
Seit 2014 ist die Bundeszollverwaltung zuständig, nicht mehr das Finanzamt. Abgebucht wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift zum Jahrestag der Zulassung; ohne Mandat ist keine Zulassung möglich. Bei Beträgen über 500 Euro sind auf Antrag halbjährliche Raten mit kleinem Aufschlag möglich. Wer verkauft, bekommt zu viel Gezahltes taggenau erstattet.
Der Hubraum-Satz beträgt 9,50 € statt 2 € je angefangene 100 cm³. Das gleicht aus, dass Dieselkraftstoff an der Tankstelle niedriger besteuert wird als Benzin: An der Zapfsäule spart der Diesel, in der Kfz-Steuer zahlt er drauf. Erst bei hoher Fahrleistung rechnet sich das in der Gesamtrechnung.
Sie beginnt mit der Zulassung auf Ihren Namen und endet taggenau mit Abmeldung oder Verkauf; zu viel Gezahltes wird erstattet. Bis zur Ummeldung bleibt der Verkäufer in der Pflicht, weshalb die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle wichtig ist. Eine Rückdatierung der Abmeldung ist nicht möglich.
Ja, die Steuer wird nur für die angemeldeten Monate berechnet, bei fünf Monaten Saison sparen Sie gut 40 Prozent. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum stehen oder fahren, eine private Garage ist Pflicht, und der Versicherungsschutz ruht auf öffentlichen Flächen.
Sie werden nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert, mit eigenen Sätzen je angefangene 200 kg und einem Höchstbetrag, nicht nach dieser Pkw-Formel. Die Schadstoffklasse S2 bis S4 senkt den Satz, weshalb der Eintrag im Fahrzeugschein bares Geld wert ist und der Bescheid besonders genau geprüft werden sollte.
Nur indirekt: Ihr offizieller CO2-Wert ist niedrig, deshalb fällt der CO2-Anteil klein aus. Eine eigene Befreiung wie bei reinen Stromern gibt es nicht, der Hubraum-Anteil wird voll berechnet. Wer eine Befreiung will, muss ein reines Elektroauto wählen und die Erstzulassung bis Ende 2030 schaffen.
Pkw mit H-Kennzeichen zahlen pauschal 191,73 € im Jahr, unabhängig von Hubraum und CO2-Wert. Das lohnt sich vor allem bei großen Motoren, die nach der normalen Formel deutlich teurer wären. Voraussetzung sind unter anderem ein Mindestalter von 30 Jahren und ein Gutachten zum Originalzustand.
Ja, nach § 3a KraftStG: Mit den Merkzeichen H, Bl oder aG ist eine volle Befreiung möglich, mit G oder Gl eine Ermäßigung um 50 Prozent. Das Fahrzeug muss auf die schwerbehinderte Person selbst zugelassen sein, und begünstigt wird nur ein Fahrzeug. Den Antrag stellen Sie beim Hauptzollamt.
Die Befreiung für reine Elektroautos wurde verlängert: Erstzulassungen bis Ende 2030 bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis Ende 2035. Ausgelaufen ist dagegen der Steuerrabatt von bis zu 30 Euro für sparsame Verbrenner mit Zulassung zwischen Juni 2020 und Ende 2024. An der Berechnung für Verbrenner ändert sich sonst nichts.
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