Netto-Brutto-Rechner 2026
Rechnen Sie rückwärts vom Wunsch-Netto zum nötigen Brutto: Der Rechner ermittelt das Monats- und Jahresbrutto, das Sie für Ihr Ziel-Netto verhandeln müssen, mit Lohnsteuertarif 2026, Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und einem eingetragenen Freibetrag.
Der Netto-Brutto-Rechner dreht die übliche Rechnung um: Statt aus dem Brutto das Netto zu ermitteln, geben Sie Ihr Ziel-Netto vor und erhalten das Bruttogehalt, das Sie dafür benötigen. Das ist die entscheidende Zahl für Gehaltsverhandlungen, Jobwechsel und die Frage, ob sich ein Umzug oder Teilzeit rechnet.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Der Netto-Brutto-Rechner dreht die übliche Rechnung um: Statt aus dem Brutto das Netto zu ermitteln, geben Sie Ihr Ziel-Netto vor und erhalten das Bruttogehalt, das Sie dafür benötigen.
Regel und Werte: Die Rückwärtsrechnung nutzt die Bisektion: Der Rechner testet Bruttowerte zwischen 0 und 30.000 € und halbiert das Intervall 60-mal, bis das berechnete Netto dem Ziel auf Bruchteile eines Cents entspricht.
Beispiel: Sie möchten 2.500 € netto im Monat erhalten (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer).

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So funktioniert es
Die Rückwärtsrechnung nutzt die Bisektion: Der Rechner testet Bruttowerte zwischen 0 und 30.000 € und halbiert das Intervall 60-mal, bis das berechnete Netto dem Ziel auf Bruchteile eines Cents entspricht. Die Vorwärtsrechnung entspricht dem Brutto-Netto-Rechner mit dem Tarif des § 32a EStG, Splitting in Klasse III und den geltenden Beitragsbemessungsgrenzen.
Berechnetes Beispiel
Sie möchten 2.500 € netto im Monat erhalten (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer). Dafür brauchen Sie ein Bruttogehalt von 3.742,97 € im Monat, also 44.915,66 € im Jahr. Von der Differenz gehen 451,33 € als Lohnsteuer und 791,64 € als Sozialversicherung ab.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Gerechnet wird mit demselben Verfahren wie im Brutto-Netto-Rechner (aktueller Tarif, geltende Beitragssätze und Bemessungsgrenzen), nur rückwärts per Intervallhalbierung, bis das Ziel-Netto auf wenige Cent erreicht ist.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner, wenn Sie ein Gehaltsziel für eine Verhandlung festlegen, ein Angebot in Netto denken (etwa aus dem Ausland kommend), eine Lohnerhöhung in Netto-Zielen definieren oder prüfen, welches Brutto Ihre Fixkosten plus Wunsch-Sparrate trägt.
Schritt für Schritt
- Wunsch-Netto pro Monat eingeben.
- Steuerklasse wählen (I bis VI).
- Kirchensteuer angeben: keine oder pflichtig.
- Bundesland wählen: Es steuert den Kirchensteuersatz (8 oder 9 %) und die Pflegeversicherung in Sachsen.
- Kinderfreibetrag eintragen, falls er in Ihren ELStAM gespeichert ist (senkt Kirchensteuer und Soli).
- Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse eintragen (Durchschnitt 2,9 %).
- Pflegeversicherung: Kinderstand wählen.
- Optional den eingetragenen Freibetrag pro Jahr eintragen, dann Berechnen klicken und das benötigte Brutto ablesen, am besten als Jahresbrutto für die Verhandlung.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Das Wunsch-Netto ist der Betrag, der nach allen Abzügen auf Ihrem Konto landen soll. Steuerklasse, Kirchensteuer und Kinder wirken genauso wie im Brutto-Netto-Rechner.
Im Ergebnis sehen Sie das benötigte Brutto pro Monat und Jahr, das tatsächlich erreichte Netto sowie die Aufteilung der Abzüge auf Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Das Bundesland steuert den Kirchensteuersatz: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Ländern. In Sachsen zahlen Arbeitnehmer ausserdem 0,5 Prozentpunkte mehr in die Pflegeversicherung, weil dort der Arbeitgeberanteil niedriger ist. Der Rechner setzt beides automatisch.
Der Kinderfreibetrag von 9.756 € pro Kind senkt bei Arbeitnehmern nicht die Lohnsteuer selbst, aber Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, weil beide aus einer fiktiven, um den Freibetrag geminderten Lohnsteuer berechnet werden. Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %) wirkt über die Sozialabgaben direkt auf das nötige Brutto.
Ein eingetragener Freibetrag nach § 39a EStG, etwa für hohe Werbungskosten, senkt Ihre monatliche Lohnsteuer. Für dasselbe Ziel-Netto brauchen Sie dann weniger Brutto. Tragen Sie den Jahresbetrag aus Ihren ELStAM ein.
Die Methode im Detail
Die Rückwärtsrechnung nutzt die Bisektion: Der Rechner testet Bruttowerte zwischen 0 und 30.000 € und halbiert das Intervall 60-mal, bis das berechnete Netto dem Ziel auf Bruchteile eines Cents entspricht. Die Vorwärtsrechnung entspricht dem Brutto-Netto-Rechner mit dem Tarif des § 32a EStG, Splitting in Klasse III und den geltenden Beitragsbemessungsgrenzen.
Beachten Sie: Wegen der Progression ist der Zusammenhang nicht linear. 500 € mehr Netto kosten bei 2.000 € Ziel deutlich weniger zusätzliches Brutto als bei 5.000 € Ziel.
Weiteres Beispiel: Steuerklasse III
Dasselbe Ziel von 1.800 € netto erreichen Sie in Steuerklasse III schon mit 2.282,82 € brutto. Der Unterschied zeigt, warum Paare Gehälter immer gemeinsam betrachten sollten: In Klasse III ist deutlich weniger Brutto für dasselbe Netto nötig, dafür trägt der Partner in Klasse V eine höhere Last.
Häufige Fehler
- Netto-Wunsch ohne Steuerklasse denken: Dasselbe Netto-Ziel braucht in Klasse V bis zu 40 % mehr Brutto als in Klasse III.
- Nur das Monatsbrutto verhandeln: Jahresbrutto inklusive Sonderzahlungen wiegen schwerer als 100 € im Monat.
- Die Progression unterschätzen: Ab etwa 4.000 € brutto frisst der Grenzsteuersatz fast jeden zweiten zusätzlichen Euro zur Hälfte.
- Kirchensteuer und Pflege-Zuschlag vergessen: Beide zusammen können über 100 € Monatsbrutto Unterschied bedeuten.
Praktische Tipps
- Formulieren Sie Ihr Ziel in der Verhandlung immer als Jahresbrutto, das ist die Sprache der Arbeitgeber.
- Rechnen Sie Ihr Ziel-Netto einmal mit und einmal ohne Kirchensteuer, wenn ein Kirchenaustritt für Sie ohnehin ein Thema ist.
- Puffer einplanen: Rechnen Sie Ihr Fixkosten-Netto plus 10 %, damit Sonderzahlungen und Schwankungen nicht sofort drücken.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
Weiter entdecken
Passend zu diesem Thema: Stundenlohn-Rechner, Brutto-Netto-Rechner, Lohnsteuer-Rechner und die Übersicht Gehalt & Arbeit.
Referenztabelle
| Ziel-Netto / Monat | Steuerklasse | Kirchensteuer | Nötiges Brutto / Monat | Nötiges Brutto / Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1.800 € | I | nein | 2.516,49 € | 30.197,84 € |
| 2.000 € | I | nein | 2.860,07 € | 34.320,86 € |
| 2.500 € | I | nein | 3.742,97 € | 44.915,66 € |
| 2.500 € | III | nein | 3.253,01 € | 39.036,14 € |
| 3.000 € | I | 9 % | 4.784,33 € | 57.412,00 € |
| 3.500 € | IV | nein | 5.627,99 € | 67.535,83 € |
Vom Netto-Ziel zur Verhandlungsstrategie
Arbeitgeber denken in Jahresbrutto und Gesamtkosten, nicht in Ihrem Netto. Kommen Sie deshalb mit drei Zahlen ins Gespräch: Ihrem Ziel-Jahresbrutto aus diesem Rechner, einer Spanne von plus/minus 5 % und den Zusatzleistungen, die für Sie wie Gehalt zählen (13. Gehalt, Bonus, Dienstwagen, bAV-Zuschuss). Wer nur eine Zahl nennt, verschenkt Verhandlungsraum. Und: Ein höheres Brutto wirkt doppelt, es erhöht auch die Basis für prozentuale Erhöhungen und Boni der Folgejahre.
Warum 500 € mehr Netto oben so viel teurer sind
Der Grenzsteuersatz steigt mit dem Einkommen: Bei 2.500 € Ziel-Netto kostet jeder weitere Netto-Euro grob 1,80 € Brutto, bei 4.500 € Ziel-Netto sind es schon über 2 €. Dazu kommt die Sozialversicherung mit rund 21 %, bis die Beitragsbemessungsgrenzen greifen. Oberhalb dieser Grenzen wird es wieder günstiger, weil dann nur noch die Steuer wirkt. Der Rechner bildet genau diese Knicke ab.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer brauchen Sie dafür etwa 3.742,97 € brutto im Monat. In Steuerklasse III ist es deutlich weniger, mit Kirchensteuer etwas mehr. Entscheidend sind Steuerklasse, Kirchensteuer und Ihre Pflegeversicherungs-Situation.
Rechnen Sie in Steuerklasse I mit einem Faktor von etwa 1,43: Aus 2.000 € netto werden rund 2.860 € brutto im Monat. Mit Kirchensteuer steigt der Bedarf leicht, in Steuerklasse III sinkt er deutlich. Der Rechner oben zeigt Ihnen den Betrag auf den Euro genau, auch für Ihre Steuerklasse.
Wegen der Steuerprogression: Ihr Grenzsteuersatz steigt mit jedem Euro. Bei mittleren Einkommen gehen von jedem zusätzlichen Brutto-Euro rund 42 bis 50 Cent an Steuer und Sozialversicherung. Deshalb wächst der Brutto-Bedarf schneller als das Netto-Ziel.
Nur über eine sogenannte Nettolohnvereinbarung, die im klassischen Arbeitsverhältnis selten ist. Üblich ist die Bruttovereinbarung: Sie tragen Steuern und Abgaben. Fragen Sie im Zweifel nach dem Jahresbrutto inklusive aller festen Bestandteile.
Ja, wenn es vertraglich fest ist. Teilen Sie das Jahresbrutto inklusive Weihnachts- oder 13. Gehalt durch 12, erhalten Sie das rechnerische Monatsbrutto für diesen Rechner. Einmalzahlungen werden steuerlich wie laufendes Gehalt behandelt, nur die Sozialversicherung deckelt an den monatlichen Bemessungsgrenzen.
60.000 € im Jahr sind 5.000 € im Monat. In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer bleiben davon rund 3.177 € netto im Monat. Umgekehrt gerechnet: Wer gut 3.177 € netto erreichen will, muss etwa 5.000 € brutto verhandeln. Mit diesem Rechner prüfen Sie Ihr eigenes Ziel exakt.
In Steuerklasse I ohne Kirchensteuer brauchen Sie dafür rund 4.664 € brutto im Monat. Mit Kirchensteuer von 9 % steigt der Bedarf auf gut 4.784 €. In Steuerklasse III ist es deutlich weniger, weil der Splittingtarif die Lohnsteuer senkt. Ihr genaues Ergebnis zeigt der Rechner oben.
Weil die Steuer progressiv steigt: Bei kleinen Einkommen gehen rund 30 % ab, bei hohen über 40 %. Jeder zusätzliche Netto-Euro kostet deshalb mehr Brutto als der vorherige. Dazu deckelt die Sozialversicherung an den Beitragsbemessungsgrenzen, was den Verlauf zusätzlich knickt.
Ja, wenn er fest zugesagt ist. Rechnen Sie das Jahresbrutto inklusive Bonus oder 13. Gehalt und teilen Sie es durch 12: So erhalten Sie das Monatsbrutto, mit dem dieser Rechner arbeitet. Variable, unsichere Boni lassen Sie für eine ehrliche Verhandlungsbasis besser weg.
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