Minijob-Rechner 2026
Minijob-Rechner 2026: Berechnen Sie Ihr Netto bei bis zu 603 € Verdienst im Monat (7.236 € im Jahr), Ihren Eigenanteil zur Rentenversicherung im Gewerbe oder Privathaushalt, die erlaubten Stunden beim Mindestlohn von 13,90 € und die Pauschalabgaben des Arbeitgebers nach § 8 SGB IV.
Im Minijob bleibt vom Verdienst fast alles übrig: Sie zahlen keine Steuern und keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Einzige Ausnahme ist die Rentenversicherung mit einem Eigenanteil von 3,6 %, von dem Sie sich befreien lassen können. Dieser Rechner zeigt Ihr Netto in beiden Varianten.
Kurzüberblick
So funktioniert es: Im Minijob bleibt vom Verdienst fast alles übrig: Sie zahlen keine Steuern und keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Regel und Werte: Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) und liegt derzeit bei 603 € im Monat.
Beispiel: Bei vollen 603 € Monatsverdienst und Zahlung des RV-Eigenanteils bleiben Ihnen netto 581,29 €.

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So funktioniert es
Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) und liegt derzeit bei 603 € im Monat. Verdienste darüber fallen in den Übergangsbereich (Midijob).
Berechnetes Beispiel
Bei vollen 603 € Monatsverdienst und Zahlung des RV-Eigenanteils bleiben Ihnen netto 581,29 €. Beim Mindestlohn von 13,90 € entspricht die Grenze 43,4 Stunden im Monat. Den Arbeitgeber kostet der Minijob insgesamt 792,34 €.
So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis
Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.
Außerdem sehen Sie, was ein Minijob den Arbeitgeber wirklich kostet (rund 31 % Pauschalabgaben obendrauf) und wie viele Stunden Sie beim gesetzlichen Mindestlohn überhaupt arbeiten dürfen, ohne die Grenze zu sprengen.
Fuer Arbeitgeber ist der Minijob teurer, als der Verdienst vermuten laesst. Bei 603 Euro Verdienst zahlt der Betrieb insgesamt 792,34 Euro, weil Pauschalbeitraege zur Kranken- und Rentenversicherung, die Pauschsteuer und Umlagen hinzukommen. Zusammen sind das 189,34 Euro Abgaben im Monat, also gut 31 Prozent obendrauf. Genau deshalb lohnt sich fuer Betriebe der Vergleich mit einem sozialversicherungspflichtigen Midijob, bei dem die Abgabenlast anders verteilt ist und Beschaeftigte voll abgesichert sind.
Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze, damit Minijobber ihre Stundenzahl nicht kürzen müssen. Aktuell beträgt sie 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Maßgeblich ist der regelmäßige Durchschnittsverdienst, nicht jeder einzelne Monat.
Wann dieses Tool sinnvoll ist
Nutzen Sie den Rechner vor der Unterschrift unter einen Minijob-Vertrag, wenn Sie Stunden oder Verdienst verhandeln, bei der Entscheidung für oder gegen die RV-Befreiung und als Arbeitgeber für Ihre Kostenkalkulation.
Schritt für Schritt
- Monatsverdienst eingeben (maximal 603 €).
- Beschäftigungsbereich wählen: gewerblich oder Privathaushalt (dort gelten 5 % Arbeitgeber-Pauschalen und 13,6 % Eigenanteil).
- Wählen, ob Sie den RV-Eigenanteil zahlen oder sich befreien lassen.
- Berechnen klicken.
- Netto, Stundenzahl beim Mindestlohn und Arbeitgeberkosten ablesen.
Felder und Ergebnisse, erklärt
Der Monatsverdienst ist der durchschnittliche Verdienst: Schwankende Einnahmen werden aufs Jahr gerechnet, 7.236 € Jahresverdienst dürfen nicht überschritten werden. Gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen erlaubt.
Beim RV-Eigenanteil gilt: Zahlen ist der Normalfall, die Befreiung müssen Sie schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Die Befreiung gilt dann für alle Ihre Minijobs. Seit dem 1. Juli 2026 können Sie eine erteilte Befreiung einmalig für die Zukunft widerrufen, der Antrag läuft schriftlich über den Arbeitgeber und wirkt ab dem Folgemonat.
Die Auswahl zur Rentenversicherung ist die wichtigste Entscheidung im Formular, weil sie nur einmal und grundsaetzlich fuer die gesamte Beschaeftigung getroffen wird. Seit Juli 2026 ist eine einmalige Ruecknahme der Befreiung fuer die Zukunft moeglich, ein zweiter Wechsel zurueck ist ausgeschlossen. Wer jung ist oder Wartezeiten fuer die Rente braucht, sollte den Eigenanteil von 3,6 Prozent fast immer zahlen. Wer dagegen als Rentner hinzuverdient oder anderweitig voll abgesichert ist, kann mit der Befreiung das volle Netto mitnehmen.
Im Privathaushalt (Haushaltsscheck-Verfahren) gelten eigene Sätze: Der Arbeitgeber zahlt nur je 5 % Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung, Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung liegt dafür bei 13,6 %, bei 603 € also 82,01 €. Gewerblich sind es 13 % und 15 % Arbeitgeberpauschalen und nur 3,6 % Eigenanteil (21,71 €).
Beim Verdienst zaehlt alles, was regelmaessig fliesst: laufender Lohn, aber auch ein regelmaessiges Weihnachtsgeld oder Sachbezuege wie ein Jobticket, soweit sie nicht ausdruecklich steuerfrei gestellt sind. Einmalige, unvorhersehbare Zahlungen wie eine Krankheitsvertretung mit Mehrstunden fallen anders ins Gewicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Grenze zu ueberwachen, eine versehentliche dauerhafte Ueberschreitung macht den Job rueckwirkend sozialversicherungspflichtig.
Die Methode im Detail
Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) und liegt derzeit bei 603 € im Monat. Verdienste darüber fallen in den Übergangsbereich (Midijob).
Die Arbeitgeberabgaben im Gewerbe betragen 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und zusammen rund 1,4 % Umlagen U1, U2 und U3, insgesamt gut 31 %. Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung beträgt 3,6 % (die Differenz zum vollen Satz von 18,6 % nach Abzug der 15 % des Arbeitgebers).
Der Eigenanteil zur Rentenversicherung betraegt 3,6 Prozent, weil der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent zahlt und der volle Beitragssatz bei 18,6 Prozent liegt. Bei 603 Euro sind das 21,71 Euro im Monat, das Netto sinkt entsprechend von 603 Euro auf 581,29 Euro. Wer sich befreien laesst, bekommt die vollen 603 Euro ausgezahlt, erwirbt aber nur reduzierte Rentenansprueche aus dem Arbeitgeberanteil und verliert unter anderem den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Foerderung.
In Privathaushalten gelten für den Arbeitgeber deutlich niedrigere Pauschalen von je 5 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung, abgewickelt über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Der Eigenanteil der Haushaltshilfe bleibt bei 13,6 Prozent, wenn keine Befreiung beantragt wird. Gewerbliche und im Haushalt beschäftigte Minijobber werden getrennt beurteilt, Verdienste aus beiden Bereichen werden nicht zusammengerechnet.
Weiteres Beispiel: 400 € Minijob
Bei 400 € Verdienst bleiben mit RV-Eigenanteil 385,60 € netto, ohne Eigenanteil (mit Befreiung) die vollen 400 €. Der Unterschied beträgt nur 14,40 € im Monat. Dafür erkaufen Sie sich mit dem Eigenanteil vollwertige Rentenansprüche und die Erfüllung von Wartezeiten, etwa für die Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung.
Häufige Fehler
- Den RV-Eigenanteil unüberlegt wegbefreien: Für wenige Euro verlieren Sie Rentenpunkte, Wartezeiten und den Riester-Anspruch.
- Mehrere Minijobs ohne Hauptjob addieren und dabei die 603-€-Grenze für alle zusammen reißen: Dann wird alles sozialversicherungspflichtig.
- Regelmäßig über die Grenze verdienen und glauben, es bleibe ein Minijob: Erlaubt sind nur seltene, unvorhersehbare Überschreitungen.
- Als Studierender Minijob und Werkstudentenjob verwechseln: Für Studierende ist der Werkstudentenstatus oft günstiger.
- Eine Befreiung von der Rentenversicherung unterschreiben, ohne die Folgen zu kennen: Die Entscheidung gilt fuer alle Minijobs gleichzeitig und kann seit Juli 2026 nur einmalig widerrufen werden.
Praktische Tipps
- Lassen Sie sich nur von der Rentenversicherung befreien, wenn Sie sicher keine Wartezeiten mehr brauchen, etwa als Rentner.
- Verhandeln Sie Stunden statt Stundenlohn: Beim Mindestlohn deckelt die Grenze Ihre Monatsstunden auf gut 43.
- Arbeitgeber können den Minijob mit bis zu 50 € Sachbezügen (z. B. Tankgutschein) steuerfrei aufstocken, ohne die Grenze zu berühren.
- Die Jahresgrenze von 7.236 Euro im Blick behalten: Einzelne starke Monate sind okay, solange der Durchschnitt stimmt.
Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.
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Referenztabelle
| Monatsverdienst | Netto (mit RV-Eigenanteil) | Netto (befreit) | Stunden bei 13,90 € | Arbeitgeberkosten |
|---|---|---|---|---|
| 300 € | 289,20 € | 300,00 € | 21,6 | 394,20 € |
| 400 € | 385,60 € | 400,00 € | 28,8 | 525,60 € |
| 500 € | 482,00 € | 500,00 € | 36,0 | 657,00 € |
| 603 € | 581,29 € | 603,00 € | 43,4 | 792,34 € |
Minijob als Rentner: Hinzuverdienst ohne Kürzung
Seit einigen Jahren dürfen Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, die Rente wird nicht mehr gekürzt. Der Minijob ist dafür ideal: keine eigenen Beiträge außer dem optionalen RV-Eigenanteil, und selbst der kann sich lohnen, weil er die Rente noch minimal erhöht. Für Erwerbsminderungsrenten gelten eigene Hinzuverdienstgrenzen, die deutlich über dem Minijob liegen, aber beachtet werden müssen.
Minijob neben dem Hauptjob: was erlaubt ist
Genau ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt für Sie abgabenfrei. Ein zweiter Minijob wird dagegen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll versicherungspflichtig (außer in der Arbeitslosenversicherung). Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden addiert und dürfen zusammen die Grenze nicht überschreiten. Arbeitgeber müssen sich weitere Beschäftigungen schriftlich bestätigen lassen.
Midijob als Alternative: mehr Netto aus mehr Brutto
Knapp oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Dort zahlen Beschäftigte nur reduzierte Sozialbeiträge, sind aber voll kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Wer ohnehin regelmäßig an der 603-Euro-Grenze klebt, fährt mit einem Midijob oft besser: mehr Verdienstspielraum, volle Absicherung und volle Rentenansprüche. Der Arbeitgeber spart gleichzeitig, weil seine Pauschalen im Minijob höher sind als der normale Arbeitgeberanteil im Midijob.
Kombination mit Buergergeld, BAföG und Wohngeld
Minijob-Einkommen wird bei anderen Leistungen angerechnet, aber selten voll. Im Bürgergeld bleibt ein Freibetrag von 100 Euro plus ein prozentualer Anteil des Mehrverdienstes anrechnungsfrei, beim BAföG gibt es eine eigene Verdienstgrenze für Studierende, und beim Wohngeld zählt der Minijob zum Haushaltseinkommen. Wer Leistungen bezieht, sollte einen neuen Minijob deshalb immer vorher beim zuständigen Amt anzeigen, sonst drohen Rückforderungen. Für Ferienjobs von Schülern und Studierenden ist die kurzfristige Beschäftigung mit bis zu 70 Arbeitstagen im Jahr eine eigene, oft günstigere Alternative ohne Verdienstgrenze.
Offizielle Quellen
Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.
Häufige Fragen
Die Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Entscheidend ist der regelmäßige Verdienst im Durchschnitt, nicht jeder einzelne Monat.
Meistens ja. Für 3,6 % Ihres Verdienstes (bei 603 € also 21,71 €) erwerben Sie volle Rentenansprüche, erfüllen Wartezeiten für Erwerbsminderungsrente und Reha und sichern sich die Riester-Förderung. Die Befreiung lohnt sich vor allem für Rentner und für Studierende, die anderweitig abgesichert sind.
Das hängt vom Stundenlohn ab: Beim Mindestlohn von 13,90 € sind es gut 43 Stunden im Monat, bei 20 € Stundenlohn nur gut 30 Stunden. Entscheidend ist allein der Verdienst, nicht die Stundenzahl. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten trotzdem aufzeichnen.
Für Sie als Arbeitnehmer in der Regel nicht: Der Arbeitgeber führt eine Pauschsteuer von 2 % ab, die praktisch fast immer er selbst trägt. Damit ist die Steuer erledigt, der Minijob taucht nicht in Ihrer Steuererklärung auf. Nur bei individueller Versteuerung nach Ihren ELStAM zahlen Sie Ihre normale Lohnsteuer.
Ja, aber ohne versicherungspflichtigen Hauptjob dürfen alle Minijobs zusammen die Grenze von 603 € nicht überschreiten. Mit Hauptjob bleibt genau ein Minijob privilegiert, jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Melden Sie deshalb jeden Minijob allen Arbeitgebern, sonst drohen Nachforderungen.
Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten bleibt unschädlich, etwa eine einmalige Krankheitsvertretung. Erlaubt ist das in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, gedeckelt auf das Doppelte der Monatsgrenze. Regelmäßig geplante Mehrarbeit macht den Job dagegen zum Midijob.
Ja, seit dem 1. Juli 2026 einmalig. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber und wirkt für die Zukunft: Ab dem Kalendermonat nach dem Eingang des Antrags zahlen Sie wieder den Eigenanteil von 3,6 % (im Privathaushalt 13,6 %). Ein zweiter Wechsel zurück ist nicht möglich.
Im Gewerbe kommen auf den Verdienst gut 31 % Pauschalabgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und rund 1,4 % Umlagen. Bei 603 € Verdienst kostet der Minijob den Betrieb insgesamt 792,34 €. Im Privathaushalt sind die Pauschalen mit je 5 % deutlich niedriger.
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