Familie & Sozialleistungen

Kinderzuschlag-Rechner 2026

Kinderzuschlag berechnen: bis zu 297 € pro Kind und Monat nach § 6a BKGG, zusätzlich zum Kindergeld von 259 €. Geben Sie Kinderzahl, Haushaltsform, Elterneinkommen und Kindeseinkommen ein; der Rechner schätzt, wie stark das Einkommen den Höchstbetrag mindert.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist die Leistung für Familien, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den ihrer Kinder. Er beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat (einschließlich 25 € Sofortzuschlag) und kommt zusätzlich zum Kindergeld von 259 €. Voraussetzung sind unter anderem ein Mindesteinkommen der Eltern (Alleinerziehende 600 €, Paare 900 € brutto) und Kinder unter 25 Jahren im Haushalt.

Kurzüberblick

So funktioniert es: Der Kinderzuschlag (KiZ) ist die Leistung für Familien, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf decken, aber nicht den ihrer Kinder.

Regel und Werte: Vereinfachtes Modell in Anlehnung an § 6a BKGG: Höchstbetrag 297 € je Kind.

Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern und 1.800 € Elterneinkommen netto: Der Höchstbetrag liegt bei 594 €.

Eltern zeigen ihrer Tochter am Esstisch, wie sie Münzen in ein Sparschwein steckt, auf dem Tisch liegt ein Taschenrechner
Eltern zeigen ihrer Tochter am Esstisch, wie sie Münzen in ein Sparschwein steckt, auf dem Tisch liegt ein Taschenrechner

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So funktioniert es

Vereinfachtes Modell in Anlehnung an § 6a BKGG: Höchstbetrag 297 € je Kind. Einkommen der Eltern oberhalb einer Schwelle (900 € bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden, plus 250 € je Kind) wird zu 45 Prozent angerechnet, Einkommen der Kinder wird abgezogen. In der echten Berechnung ermittelt die Familienkasse den Elternbedarf aus Regelsätzen und Wohnkosten und berücksichtigt weitere Einkünfte.

Berechnetes Beispiel

Eine Familie mit 2 Kindern und 1.800 € Elterneinkommen netto: Der Höchstbetrag liegt bei 594 €. Die vereinfachte Schwelle beträgt 1.400 €, der Überschuss von 400 € kürzt den Zuschlag um 180 €. Ergebnis: rund 414 € Kinderzuschlag pro Monat.

So erhalten Sie ein verlässliches Ergebnis

Nutzen Sie Werte aus echten Unterlagen: Gehaltsabrechnung, Vertrag, Bescheid oder Rechnung. Fragt ein Feld nach einem Satz, übernehmen Sie den Wert aus Ihrem Vertrag statt eines Werbewerts. Sie vergleichen mehrere Szenarien? Ändern Sie immer nur einen Wert auf einmal und notieren Sie, was sich verändert hat.

Prüfhinweis 2026: Alle Werte auf dieser Seite entsprechen dem geprüften Stand 2026. Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzt keine amtliche Berechnung oder Beratung; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stelle.

Dieser Rechner schätzt den Betrag mit einem vereinfachten Modell: Vom Höchstbetrag wird das Elterneinkommen, das über einer familienabhängigen Schwelle liegt, zu 45 Prozent abgezogen, und Einkommen der Kinder wird abgezogen, so wie es auch die echte Anrechnung in groben Zügen tut.

In der Praxis wird der Kinderzuschlag selten allein gezahlt. Er ist als Baustein gedacht, der zusammen mit Kindergeld, eigenem Einkommen und häufig dem Wohngeld den Familienhaushalt über die Linie bringt, ab der kein Bürgergeld mehr nötig ist. Bei drei Kindern sind bis zu 891 € im Monat möglich. Wer die Leistung nicht beantragt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen, verschenkt schnell mehrere tausend Euro im Jahr.

Der Kinderzuschlag lohnt auch über die Monatssumme hinaus: Familien im Kinderzuschlag vermeiden die strenge Vermögensprüfung des Bürgergeldes, Rücklagen für Auto, Ausbildung oder Kaution müssen nicht erst aufgebraucht werden. Dazu kommt der Alltag ohne Jobcenter-Pflichten: keine Eingliederungsvereinbarung, keine Bewerbungsnachweise, keine Sanktionen.

Wann dieses Tool sinnvoll ist

Nutzen Sie den Rechner, wenn Ihr Einkommen knapp über dem Bürgergeld liegt, Sie Wohngeld beziehen oder prüfen wollen, ob sich ein Antrag bei der Familienkasse lohnt.

Schritt für Schritt

  1. Anzahl der Kinder unter 25 Jahren im Haushalt eingeben.
  2. Haushaltsform wählen: Paar oder alleinerziehend (bestimmt die Einkommensschwelle im Modell).
  3. Monatliches Nettoeinkommen beider Eltern zusammen eintragen.
  4. Einkommen der Kinder eintragen, etwa Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, sonst 0 stehen lassen.
  5. Geschätzten Zuschlag ablesen und bei einem positiven Wert den Antrag bei der Familienkasse stellen, am besten mit dem KiZ-Lotsen der Arbeitsagentur gegenprüfen.

Felder und Ergebnisse, erklärt

Die Kinderzahl umfasst Kinder unter 25 Jahren, die bei Ihnen leben und für die Sie Kindergeld bekommen. Das Elterneinkommen ist die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte beider Elternteile. Die Haushaltsform bestimmt die Schwelle im Modell: 900 € bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden, jeweils plus 250 € je Kind.

Das Einkommen der Kinder, etwa Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eine Ausbildungsvergütung, wird im Modell vollständig vom Zuschlag abgezogen, so wie es auch im echten Verfahren weitgehend geschieht. Ohne Kindeseinkommen lassen Sie das Feld bei 0.

Das Ergebnis zeigt den geschätzten Monatsbetrag, den Höchstbetrag für Ihre Kinder und die beiden Abzüge. Es ist eine Orientierung für den Antrag, kein Bescheid. Die Familienkasse rechnet genauer, mit Ihrem individuellen Elternbedarf und Ihren Wohnkosten.

Wer schwankende Einkünfte hat, etwa durch Schichtdienste oder Provisionen, trägt am besten einen Monatsdurchschnitt ein, denn auch die Familienkasse rechnet mit dem Durchschnitt der letzten sechs Monate. Ändert sich die Haushaltszusammensetzung, etwa durch Geburt oder Auszug eines Kindes, melden Sie das der Familienkasse zeitnah, sonst drohen Rückforderungen.

Die Methode im Detail

Vereinfachtes Modell in Anlehnung an § 6a BKGG: Höchstbetrag 297 € je Kind. Einkommen der Eltern oberhalb einer Schwelle (900 € bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden, plus 250 € je Kind) wird zu 45 Prozent angerechnet, Einkommen der Kinder wird abgezogen. In der echten Berechnung ermittelt die Familienkasse den Elternbedarf aus Regelsätzen und Wohnkosten und berücksichtigt weitere Einkünfte.

Wichtig: Die Schätzung kann spürbar vom Bescheid abweichen. Sie beantwortet die Frage, ob sich ein Antrag lohnt, zuverlässig, nicht die Frage nach dem exakten Eurobetrag. Steigt das Nettoeinkommen einer Familie mit zwei Kindern von 1.600 € auf 1.800 €, sinkt der Zuschlag im Modell nur von 504 € auf 414 €, weil lediglich 45 Prozent des Zuwachses angerechnet werden. Erst wenn die Abzüge den Höchstbetrag aufzehren, endet der Anspruch.

Ein Unterschied zum Bürgergeld ist für viele Familien entscheidend: Beim Kinderzuschlag müssen Ersparnisse oberhalb der Grenzen der Grundsicherung nicht erst verbraucht werden. Genau deshalb ist er für arbeitende Familien mit Rücklagen oft der klügere Antrag, selbst wenn der Monatsbetrag ähnlich ausfällt wie ein aufstockendes Bürgergeld. Wer zusätzlich Wohngeld bezieht, kombiniert zwei Leistungen, die sich gegenseitig nicht kürzen.

Weiteres Beispiel: ein Kind, kleines Einkommen

Ein Elternteil mit 1 Kind und 1.100 € netto: Höchstbetrag 297 €, Schwelle 1.150 €. Das Einkommen liegt unter der Schwelle, es wird nichts gekürzt. Der geschätzte Kinderzuschlag beträgt volle 297 € pro Monat.

Häufige Fehler

  • Mindesteinkommen vergessen: Unter 600 € (allein) bzw. 900 € (Paare) brutto gibt es kein KiZ, dann ist Bürgergeld der richtige Weg.
  • Den Zuschlag nur für ein Kind beantragen: Er wird pro Kind berechnet und für alle berechtigten Kinder zusammen bewilligt.
  • Wohngeld übersehen: KiZ und Wohngeld werden oft zusammen gezahlt und vermeiden gemeinsam den Bürgergeldbezug.
  • Den Folgeantrag nach sechs Monaten vergessen: Die Bewilligung endet automatisch, eine Zahlung ohne neuen Antrag gibt es nicht.

Praktische Tipps

  • Der Antrag geht online bei der Familienkasse. Bewilligt wird für 6 Monate, danach ist ein neuer Antrag nötig.
  • Mit KiZ haben Kinder Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa kostenlose Mittagsverpflegung und 15 € Teilhabebetrag.
  • Ändert sich Ihr Einkommen stark, melden Sie es der Familienkasse, um Rückforderungen zu vermeiden.
  • Nutzen Sie zusätzlich den Wohngeld-Rechner: In vielen Fällen entscheidet erst die Kombination aus beiden Leistungen, ob die Familie ohne Bürgergeld auskommt.

Grenzen dieses Tools: Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der aktuell geprüften Werte. Verbindliche Werte erhalten Sie nur von der zuständigen Behörde, Ihrer Bank oder Ihrem Steuerberater.

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Passend zu diesem Thema: Kindergeld-Rechner, Wohngeld-Rechner, Elterngeld-Rechner und die Übersicht Familie & Sozialleistungen.

Referenztabelle

KinderHöchstbetrag/MonatSchwelle im Modell (Paar)
1297 €1.150 €
2594 €1.400 €
3891 €1.650 €
41.188 €1.900 €

Kinderzuschlag plus Wohngeld: die Kombination, die Bürgergeld vermeidet

Kinderzuschlag und Wohngeld sind auf Familien zugeschnitten, die mit eigenem Einkommen knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegen. Beide Leistungen zusammen schließen oft genau die Lücke, für die sonst ein Bürgergeld-Antrag nötig wäre, ohne Jobcenter-Pflichten und mit mehr Freibeträgen. Prüfen Sie deshalb immer beide Anträge zusammen.

Voraussetzungen im Detail: Mindest- und Höchsteinkommen

Eltern müssen eine Mindesteinkommensgrenze erreichen (600 € brutto für Alleinerziehende, 900 € für Paare), mit dem Zuschlag aber unter der Höchsteinkommensgrenze bleiben, die sich aus dem Familienbedarf ergibt. Dazu kommen: Kinder unter 25 im Haushalt, Kindergeldbezug und kein Bürgergeld für die Familie. Der Antrag läuft bei der Familienkasse, die Bewilligung gilt sechs Monate.

Schwankendes Einkommen: Durchschnitt statt Monatslotterie

Bei wechselndem Einkommen (Schichtzulagen, Provisionen) rechnet die Familienkasse mit dem Durchschnitt der letzten sechs Monate vor dem Antrag. Ein einzelner starker Monat kippt den Anspruch also nicht sofort. Nach sechs Monaten wird neu geprüft, dann zählen die neuen sechs Monate.

Bildung und Teilhabe: der oft übersehene Zusatzanspruch

Wer Kinderzuschlag erhält, hat für die Kinder Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, und dieser Anspruch ist bares Geld wert. Er umfasst das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen in Schule und Kita, die Übernahme von Klassenfahrten und Ausflügen, Schulbedarfspauschalen (2026: 130 € im August und 65 € im Februar) sowie 15 € Teilhabebetrag im Monat für Vereinsbeiträge, Musikschule oder Sport. Diese Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern gesondert beantragt; der Kinderzuschlag-Bescheid ist dabei Ihr Nachweis.

Offizielle Quellen

Die verwendeten Werte entsprechen dem aktuellen Stand. Alle Ergebnisse sind Schätzungen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Bank oder Behörde.

Häufige Fragen

Bis zu 297 € pro Kind und Monat, einschließlich 25 € Sofortzuschlag, zusätzlich zum Kindergeld von 259 €. Elterneinkommen über dem Elternbedarf mindert den Betrag zu 45 Prozent, Kindeseinkommen wird stärker angerechnet. Im Modell erhält eine Familie mit zwei Kindern und 1.800 € netto 414 €, bei 1.600 € netto 504 €.

Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen, deren Kinder unter 25 Jahren bei ihnen leben und für die Kindergeld gezahlt wird. Die Eltern müssen das Mindesteinkommen erreichen, und die Familie darf mit Zuschlag, Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sein. Der KiZ-Lotse der Bundesagentur prüft die Voraussetzungen vorab online.

Alleinstehende brauchen mindestens 600 €, Paare mindestens 900 € Bruttoeinkommen im Monat. Geprüft wird das Brutto, nicht das Netto, was die Hürde niedriger macht, als sie klingt. Zum Einkommen zählen auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld. Wer darunter liegt, kann seinen eigenen Bedarf nicht decken; dann ist Bürgergeld der richtige Weg.

Nein. Elterneinkommen oberhalb des Elternbedarfs wird nur zu 45 Prozent auf den Höchstbetrag angerechnet; von 100 € mehr netto bleiben der Familie also 55 € zusätzlich erhalten. Einkommen der Kinder, etwa Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, wird dagegen deutlich stärker angerechnet und kann den Zuschlag für dieses Kind aufzehren.

In der Regel für sechs Monate. Danach stellen Sie einen neuen Antrag, bei dem die Einkünfte der vergangenen sechs Monate erneut geprüft werden. Planen Sie den Folgeantrag einige Wochen vor Ablauf, damit keine Zahlungslücke entsteht. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld auf dasselbe Konto.

Ja, das ist sogar der Regelfall und ausdrückliches Ziel der Gesetzgebung. Beide Leistungen zusammen halten Familien mit Arbeitseinkommen aus dem Bürgergeldbezug heraus, ohne Jobcenter-Pflichten und mit höheren Freibeträgen. Beantragt wird der Kinderzuschlag bei der Familienkasse, das Wohngeld bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune, am besten zeitgleich.

Nur grob. Anders als beim Bürgergeld gibt es keine umfassende Vermögensprüfung; erst erhebliches Vermögen schließt den Anspruch aus. Unberücksichtigt bleibt Vermögen bis 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied. Rücklagen für Auto oder Ausbildung gefährden den Antrag in der Regel nicht.

Nein. Der Kinderzuschlag wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, eine rückwirkende Zahlung für frühere Monate gibt es nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, wenn Ihr Einkommen in den Korridor rutscht, und achten Sie nach sechs Monaten auf den Folgeantrag, damit keine Lücke entsteht.

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online oder per Formular. Vorab führt der KiZ-Lotse der Arbeitsagentur unverbindlich durch die Prüfung der Voraussetzungen. Gebraucht werden Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, ein Mietnachweis und die Kindergeldnummer. Die Bewilligung gilt sechs Monate.

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