Familie & Sozialleistungen
Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und BAföG: Familienleistungen sind kompliziert, und genau deshalb bleibt viel Geld liegen. Diese Kategorie rechnet durch, was Ihnen zusteht, mit den aktuellen Beträgen und Fristen, damit kein Anspruch verfällt.
4 kostenlose Rechner in dieser Kategorie

Elterngeld-Rechner
Elterngeld berechnen: Basiselterngeld von 65 bis 100 Prozent Ihres Nettos vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat (Stand 2026). Geben Sie Durchschnittseinkommen, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag ein; der Rechner zeigt Monatsbetrag und Ersatzrate nach § 2 BEEG.
Rechner öffnen→♥Kindergeld-Rechner
Kindergeld berechnen: Seit Januar 2026 gibt es 259 € pro Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind und ohne Einkommensprüfung. Geben Sie die Zahl der Kinder mit Anspruch und den Zeitraum ein; der Rechner zeigt Monatsbetrag, Jahressumme und den Gesamtbetrag über die Bezugsdauer.
Rechner öffnen→♥Kinderzuschlag-Rechner
Kinderzuschlag berechnen: bis zu 297 € pro Kind und Monat nach § 6a BKGG, zusätzlich zum Kindergeld von 259 €. Geben Sie Kinderzahl, Haushaltsform, Elterneinkommen und Kindeseinkommen ein; der Rechner schätzt, wie stark das Einkommen den Höchstbetrag mindert.
Rechner öffnen→♥Wohngeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Wohngeld 2026 nach dem Wohngeldgesetz: Aus Bruttokaltmiete, Haushaltsgröße, Mietstufe und Gesamteinkommen schätzt der Rechner Ihren monatlichen Zuschuss, inklusive Heizkosten- und Klimakomponente und der Höchstbeträge nach Anlage 1 zu § 12 WoGG. So sehen Sie vor dem Antrag, ob sich der Weg zur Wohngeldbehörde lohnt.
Rechner öffnen→Über diese Kategorie
Deutschland unterstützt Familien und Menschen mit kleinem Einkommen über viele Töpfe: Kindergeld und Kinderfreibetrag, Elterngeld und Elternzeit, Kinderzuschlag, Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld. Jede Leistung hat eigene Voraussetzungen, eigene Fristen und eine eigene Stelle, die zahlt. Wer den Überblick verliert, verschenkt schnell mehrere hundert Euro im Monat.
Die Rechner in dieser Kategorie geben Ihnen für jede Leistung eine verlässliche Schätzung und sagen, worauf es ankommt: welcher Antrag, welche Frist, welche Kombination. Verbindlich entscheidet immer der Bescheid der zuständigen Stelle, aber Sie gehen mit den richtigen Zahlen ins Gespräch.
Kindergeld und Kinderfreibetrag: 259 Euro oder Steuerprüfung
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro je Kind und Monat, unabhängig vom Einkommen und von der Reihenfolge der Kinder. Es wird monatlich von der Familienkasse gezahlt, in der Regel bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Wichtig: Kindergeld gibt es rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Antrag. Wer die Geburt oder den Antrag vertrödelt, verliert Geld endgültig.
Alternativ prüft das Finanzamt automatisch den Kinderfreibetrag von 9.756 Euro im Jahr: die sogenannte Günstigerprüfung. Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher als das gezahlte Kindergeld, wird die Differenz mit der Steuererklärung gutgeschrieben. Das betrifft vor allem höhere Einkommen. Der Kindergeld-Rechner zeigt Monats- und Jahresbeträge für Ihre Kinderzahl, der Freibetrags-Vergleich die steuerliche Seite.
Elterngeld: 65 bis 100 Prozent, 300 bis 1.800 Euro
Das Basiselterngeld ersetzt 65 Prozent des durchschnittlichen Nettos der letzten zwölf Monate vor der Geburt, bei kleinen Einkommen bis zu 100 Prozent. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Das ElterngeldPlus zahlt etwa die Hälfte, dafür doppelt so lange: mindestens 150 und höchstens 900 Euro, bis zu 24 Monate und mehr mit Partnerschaftsbonus. Zuschläge gibt es für Geschwister und Mehrlinge.
Achtung bei der Berechnung: Die Elterngeldstelle rechnet mit einem eigenen, pauschalierten Elterngeld-Netto, das nicht exakt dem Betrag auf Ihrer Lohnabrechnung entspricht. Der Elterngeld-Rechner bildet diese Logik nach und vergleicht Basis und Plus, auch mit Teilzeit im Bezug, denn genau dort unterscheiden sich die Modelle am stärksten.
Kinderzuschlag, Wohngeld und die Antrags-Falle
Der Kinderzuschlag bringt erwerbstätigen Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen bis zu 297 Euro je Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld. Er hängt von Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ab und muss bei der Familienkasse beantragt werden. Das Wohngeld hilft Haushalten mit kleinerem Einkommen bei Miete oder Eigenheimlast, wird aber erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Jeder Monat Warten ist hier verlorenes Geld.
Beide Leistungen greifen ineinander und schließen sich teilweise mit dem Bürgergeld aus. Die Rechner prüfen die Größenordnungen und zeigen, welche Kombination für Ihre Situation voraussichtlich am meisten bringt, bevor Sie Formulare ausfüllen.
Wo anfangen, je nach Ihrer Situation
Starten Sie mit dem ersten Rechner dieser Kategorie, wenn Sie einen Überblick brauchen, und wechseln Sie danach zum Spezialrechner für Ihren Fall. Jeder Rechner erklärt seine Werte, zeigt ein Beispiel und verlinkt auf die verwandten Tools derselben Kategorie.
Neue Tools in Familie & Sozialleistungen
Diese Kategorie wird laufend erweitert. Zuletzt hinzugefügt und geprüft: Kindergeld-Rechner, Kinderzuschlag-Rechner, Wohngeld-Rechner.
BAföG, Unterhalt und weitere Leistungen
Für Studierende und Schüler berechnet der BAföG-Rechner den Bedarf aus Eltern- und eigenem Einkommen, Wohnkosten und Freibeträgen. Beim Kindesunterhalt nach Trennung liefert die Düsseldorfer Tabelle die Richtwerte nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes, der Unterhalts-Rechner setzt sie in konkrete Beträge um. Zahlt ein Elternteil nicht, springt der Unterhaltsvorschuss ein, den der entsprechende Rechner schätzt.
Dazu kommen Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Tag plus Arbeitgeberzuschuss bis zum vollen Netto, Pflegegeld nach Pflegegrad und die Regelungen zu Bürgergeld und Grundsicherung. Diese Kategorie bündelt sie alle, weil Familien selten nur eine Leistung brauchen.
Typische Fehler bei Familienleistungen
Der häufigste Fehler ist der verspätete Antrag: Kindergeld rückwirkend nur sechs Monate, Wohngeld gar nicht rückwirkend, Elterngeld nur drei Monate. Wer Fristen kennt und früh beantragt, bekommt alles, wer wartet, verliert Ansprüche für immer. Der zweite Fehler ist die Annahme, eine Leistung schließe die andere aus. Oft ist die Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld deutlich mehr wert als das Bürgergeld allein.
Dritter Fehler: beim Elterngeld unbesehen das Basismodell wählen, obwohl ElterngeldPlus mit Teilzeit über die Gesamtlaufzeit mehr bringt. Rechnen Sie beide Modelle mit dem Rechner durch, bevor Sie den Antrag stellen, denn ein späterer Wechsel ist nur eingeschränkt möglich.
Häufige Fragen
Nein. Sie sind eine erste Einschätzung. Verbindlich ist nur der Bescheid der zuständigen Stelle.
Kindergeld bekommt fast jede Familie. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.
Basiselterngeld bis zu 12 Monate, mit Partnermonaten 14, ElterngeldPlus entsprechend länger bei halbem Satz.
Haushalte mit kleinem Einkommen, die keine anderen Wohnkosten-Leistungen beziehen. Der Rechner prüft die Größenordnung.
Familienkasse (Kindergeld), Elterngeldstelle Ihres Landes, Wohngeldbehörde Ihrer Stadt, Jobcenter (Bürgergeld).
Nein, alle Rechner sind kostenlos.