Ratgeber Einkommensteuer: Tarif, Splitting und Abzüge erklärt

Ihren Fall berechnen
Einkommensteuer-Rechner 2026: Berechnen Sie Ihre Steuer nach dem Tarif des § 32a EStG aus dem zu versteuernden Einkommen, mit Grundfreibetrag 12.348 €, Splittingtarif für Ehepaare, Durchschnittssatz und Grenzsteuersatz. So sehen Sie sofort, was von einer Gehaltserhöhung bleibt und wie stark Abzüge bei Ihrem Satz wirken.
Grundlagen
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer auf Ihr Einkommen. Entscheidend ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE): Brutto minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. Auf dieses zvE wendet das Finanzamt den Tarif des § 32a EStG an.
Der geltende Tarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Danach steigt der Grenzsteuersatz von etwa 14 Prozent bis auf 42 Prozent ab 69.879 € und 45 Prozent (Reichensteuer) ab 277.826 €.
Der Splittingtarif ist der groesste einzelne Steuervorteil fuer Paare: Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt ein Single 10.548 Euro Einkommensteuer, ein zusammen veranlagtes Paar dagegen nur 5.701 Euro. Die Ersparnis von 4.847 Euro entsteht, weil das Einkommen rechnerisch halbiert und die Steuer danach verdoppelt wird, wodurch die Progression zweimal von unten durchlaufen wird. Am groessten ist der Effekt, wenn ein Partner viel und der andere wenig oder nichts verdient.
Der Tarif selbst besteht aus fuenf Zonen: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro faellt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz in zwei Progressionszonen von 14 auf 42 Prozent. Bei 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zeigt der Rechner 4.217 Euro Steuer, einen Durchschnittssatz von 14,06 Prozent und einen Grenzsteuersatz von 28 Prozent. Bei 80.000 Euro sind es bereits 22.464 Euro Steuer und 28,08 Prozent im Durchschnitt, der Grenzsteuersatz liegt dann bei den vollen 42 Prozent.
Die Methode im Detail
Der Rechner bildet den Formel-Tarif des § 32a EStG exakt nach (Stand der Werte: Veranlagungszeitraum 2026): Grundfreibetrag 12.348 €, danach zwei Progressionszonen mit quadratischen Formeln, ab 69.879 € ein linearer Satz von 42 Prozent und ab 277.826 € von 45 Prozent. Das zvE wird wie im Gesetz auf volle Euro abgerundet.
Nicht enthalten sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, weil beide eigene Regeln haben. Dafür gibt es den Soli-Rechner und den Kirchensteuer-Rechner in dieser Kategorie.
Hinter dem zu versteuernden Einkommen steht eine lange Abzugskette: Vom Gesamtbetrag der Einkuenfte gehen Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Kirchensteuer, aussergewoehnliche Belastungen und schliesslich die Kinderfreibetraege ab. Bei Arbeitnehmern stecken die Werbungskosten bereits als Pauschbetrag von 1.230 Euro oder mit Einzelnachweis in der Rechnung. Der Rechner setzt erst am Ende dieser Kette an, weshalb das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid die zuverlaessigste Eingabe ist.
Berechnetes Beispiel
Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen (Einzelveranlagung) beträgt die Einkommensteuer genau 10.548 €. Das ist ein Durchschnittssatz von 21,10 Prozent. Von den nächsten 100 € Mehrverdienst gehen 35 € an den Fiskus, der Grenzsteuersatz liegt also bei 35 Prozent.
Häufige Fehler
- Bruttogehalt statt zu versteuerndes Einkommen eingeben: Das zvE liegt oft mehrere tausend Euro unter dem Brutto.
- Durchschnittssatz mit Grenzsteuersatz verwechseln und glauben, eine Gehaltserhöhung lohne sich wegen des höheren Satzes nicht mehr, sie lohnt sich fast immer, weil nur der Mehrbetrag höher belastet wird.
- Splitting vergessen: Verheiratete mit Einzelveranlagung verschenken schnell mehrere tausend Euro.
- Den Grenzsteuersatz auf das gesamte Einkommen anwenden und so eine viel zu hohe Steuer schaetzen: Er gilt nur fuer den obersten Teilbetrag.
Häufige Fragen
Nein. Vom Brutto werden unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen. Aus 60.000 Euro Brutto werden so schnell 45.000 bis 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Der Steuerbescheid weist das zvE in einer eigenen Zeile aus, direkt über der festgesetzten Steuer.
Der Grenzsteuersatz von 42 Prozent greift ab einem zvE von 69.879 €, die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277.826 €. Der Spitzensteuersatz gilt nur für den obersten Teilbetrag, nicht für das gesamte Einkommen. Selbst bei 80.000 Euro zvE liegt der Durchschnittssatz erst bei 28,08 Prozent.
Weil die ersten Euro gar nicht oder nur niedrig besteuert werden; der Grenzsteuersatz gilt nur für den obersten Teil Ihres Einkommens. Bei 30.000 Euro beträgt der Durchschnittssatz 14,06 Prozent, der Grenzsteuersatz aber 28 Prozent. Für Entscheidungen zählt der Grenzsteuersatz, für die Gesamtlast der Durchschnittssatz.
Ja. Der Tarif des § 32a EStG gilt für alle natürlichen Personen, egal ob angestellt oder selbstständig. Bei Gewerbetreibenden kommt die Gewerbesteuer hinzu, die bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent weitgehend angerechnet wird; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Selbstständige zahlen ihre Steuer als Vorauszahlung vierteljährlich.
Nein, dieser Rechner zeigt nur die tarifliche Einkommensteuer. Die Kirchensteuer ist kein kleiner Posten: Bei 10.548 Euro Einkommensteuer auf 50.000 Euro Einkommen sind 9 Prozent immerhin 949 Euro im Jahr, sie wird aber als Sonderausgabe wieder abgezogen. Der Soli bleibt bei diesem Einkommen für die meisten bei null, weil die Freigrenze von 20.350 € Steuer erst bei deutlich höherem Einkommen greift.